Umlage auf Offshore-Windstrom: Verbraucher zahlen Öko-Zeche

CSU-Ministerin Aigner kann sich nur teilweise durchsetzen: Stromkunden sollen Haftungskosten für die Netzanbindung von Windparks auf See mitbezahlen.

Wird teurer als geplant: Strom aus Offshore-Windparks. Bild: dapd

BERLIN taz | Stromkunden müssen mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung durch die Energiewende rechnen. Energieunternehmen dürfen künftig Haftungskosten für Windparks in Nord- und Ostsee auf die Verbraucher umlegen.

Mit ihrem Versuch, den Beitrag der Privathaushalte wesentlich zu reduzieren, kann Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sich offenbar nicht durchsetzen. Darauf deutet ein Kompromiss hin, der nach Informationen der taz zwischen Verbraucher-, Wirtschafts- und Umweltministerium ausgehandelt wurde.

Umweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte am Donnerstag, die Regelung werde voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Die neue Umlage für die Stromkunden könnte 0,25 Cent pro Kilowattstunde betragen. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden würde die Rechnung damit um 5 Euro steigen. Der monatliche Zusatzbeitrag betrüge rund 40 Cent.

Zum Vergleich: Für einen entsprechenden Haushalt macht die Öko-Umlage für die Energiewende zurzeit – 3,59 Cent pro Kilowattstunde – etwa 6 Euro monatlich aus. Trotz der relativ geringen Summen ist die Erhöhung für die Regierung heikel, weil FDP, Industrieverbände und Verbraucherschützer die aus ihrer Sicht zu hohen Kosten der Energiewende kritisieren.

Schwierigkeiten bei der Kapitalaquise

Im aktuellen Fall geht es um die Haftung für nicht rechtzeitig fertiggestellte Netzanbindungen von Windparks auf dem Meer. Bisher haftet vor allem der Netzbetreiber Tennet, wenn er die Gleichstromkabel auf dem Meeresgrund nicht planmäßig verlegt, der Windstrom nicht eingespeist wird und den Eigentümern der Rotoren damit Verluste entstehen. Die Haftungskosten, die schnell in die Milliarden steigen, meint das Unternehmen nicht selbst tragen zu können. Außerdem fällt es Tennet schwer, Geldgeber und Kapital zu akquirieren. Damit der Ausbau der Windparks nicht noch mehr ins Stocken gerät, will die Regierung der Firma nun helfen.

In bestimmten Fällen sollen beispielsweise 80 Prozent der Entschädigungen, die der Netzbetreiber an einen Windpark zahlt, auf die Stromkunden umgelegt werden. 20 Prozent müssen die Kabelfirmen selbst tragen. Für Stromkunden, die bis zu einer Million Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, beträgt der Aufschlag auf die Umlage 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Große Stromverbraucher, die mehr als eine Million Kilowattstunden abnehmen, sollen nur 0,05 Cent zahlen.

Diese „Ungleichbehandlung“ hatte Aigner kritisiert, ändern kann sie daran jedoch offensichtlich nichts. Nachgeben will das Wirtschaftsministerium aber wohl bei der Kilowattgrenze: Ursprünglich sollte der ermäßigte Betrag schon Firmen ab 100.000 Kilowattstunden zugute kommen, nun gilt er nur noch für große Stromverbraucher.

Der Kompromiss soll offenbar immerhin verhindern, dass die Energiefirmen weitere Kosten auf die Kunden umlegen. So müssen Netzbetreiber Haftungsfälle künftig dokumentieren und im Internet veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur als Aufsicht soll die Zahlungen prüfen.

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