BverwG erleichtert Nachzug: Einreise auch ohne Sprachkenntnis
Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner wollen, müssen bei der Einreise keine Sprachkenntnisse vorweisen. Vorausgesetzt, der Spracherwerb war nicht möglich.
LEIPZIG afp | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen wollen, müssen nicht immer deutsch sprechen können. Ist es ihnen nicht möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die Einreise auch ohne diese erlaubt, wie am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Az: 10 C 12.12)
Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in Kabul dies ab.
2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen.
Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine Ehe im Ausland zu leben.
Vom Ehepartner eines Deutschen dürften daher „nur zumutbare Bemühungen zum Spracherwerb verlangt werden“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wenn der Spracherwerb nach den Bedingungen im Herkunftsland nicht zumutbar möglich ist oder aus anderen Gründen erfolglos bleibt, habe der ausländische Ehepartner nach einem Jahr trotzdem Anspruch auf ein Einreisevisum.
„Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen dann allerdings nach der Einreise in Deutschland erworben werden, um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zu erhalten“, stellten die Leipziger Richter klar.
Unerheblich sei es, dass im konkreten Fall der Mann neben der deutschen auch die afghanische Staatsangehörigkeit besitzt. Das Verwaltungsgericht Berlin soll nun noch klären, ob die Frau in Afghanistan überhaupt irgendwelche Möglichkeiten hatte, Deutsch zu lernen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert