Studie zu Bürgerbeteiligung: Bayern begehren am meisten

Seit 1956 gab es bundesweit fast 6.000 Bürgerbegehren. Bayern ist dabei führend. Dort fanden 40 Prozent aller Verfahren statt.

Heizte die Gemüter auf: Stuttgart 21. Bild: dapd

BERLIN taz | Ob es um eine neue Startbahn geht oder um eine Umgehungsstraße: Dass Bürger auf kommunaler Ebene über konkrete Fragen abstimmen, ist im politischen Alltag angekommen. Das ist das Fazit von Wissenschaftlern der Universitäten Marburg und Wuppertal, die zusammen mit dem Verein Mehr Demokratie e.V. alle Bürgerbegehren auf Gemeindeebene analysiert haben.

Die Zahl der Bürgerbegehren hat sich bei etwa 300 pro Jahr eingependelt, insgesamt seien seit 1956 knapp 6.000 Verfahren in den Kommunen angestoßen worden. Die Forscher machen große Unterschiede zwischen den Bundesländern aus. 40 Prozent aller Verfahren fanden in Bayern statt, weil dort die Rahmenbedingungen im bundesweiten Vergleich am bürgerfreundlichsten ausgestaltet seien.

Am schwierigsten stufen die Forscher die Situation im Saarland ein. Das lasse sich unter anderem an dem Punkt ablesen, dass die Quote der für unzulässig erklärten Bürgerbegehren dort am höchsten ist. Mehr als jeder zweite Antrag wurde nicht zugelassen. Die Macher des Berichts kritisieren, dass wichtige Themen wie der gesamte Komplex der Bauleitplanung in der Hälfte der Länder von Bürgerbegehren ausgeschlossen ist.

Mittel zur Konfliktlösung

Laut Volker Mittendorf von der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Universität Wuppertal sind Bürgerbegehren ein effektives Mittel, frühzeitig Konflikte zu lösen. Gerade in den Gemeinden, in denen relativ oft Bürgerbegehren stattfinden, gebe es eine sachlichere und unpolarisierte Auseinandersetzung.

Bei fast 40 Prozent aller Verfahren konnten der Erhebung zufolge die Initiatoren einen Erfolg verbuchen. "Es lohnt sich also, sich einzumischen und die Instrumente der Bürgerbeteiligung zu nutzen", sagte Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Er kritisiert, dass in den meisten Bundesländern 20 oder 25 Prozent der Bürger zustimmen müssen, damit ein Bürgerentscheid überhaupt wirksam ist. In mehr als der Hälfte aller deutschen Gemeinden fand noch nie ein Bürgerbegehren statt.

Auch wenn die Zahl an Bürgerbegehren zugenommen hat, ist die Beteiligung an Abstimmungen oft sehr gering. Je größer die Kommune, desto geringer der Anteil derer, die mitentscheiden. Die Bürger der Mittelschicht beteiligen sich grundsätzlich stärker an den Abstimmungen. Es gebe aber keinen Beleg dafür, dass sie nur ihre eigenen Interessen durchsetzen, sagt Mittendorf.

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