Details der Rentenkonzepte: Kampf der Papiere

CDU-Ministerin von der Leyen und SPD-Chef Gabriel haben ihre Pläne gegen Altersarmut vorgelegt. Darin gibt es feine, aber folgenreiche Unterschiede.

Wo wollen sie mit der Rente genau hin? Ursula von der Leyen und Sigmar Gabriel (rechts). Bild: dapd

BERLIN taz | Die Rentenpläne von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel und CDU-Sozialministerin Ursula von der Leyen liegen auf dem Tisch. In beiden Fällen soll durch Aufstockungen eine Maximalbruttorente von 850 Euro im Monat herauskommen, das ist nach Abzügen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen allerdings nur ein Nettobetrag von etwas über 762 Euro.

Es macht Sinn, die Papiere auf die feinen Unterschiede hin abzuklopfen.

Wer soll Anspruch haben auf eine solche Zusatzrente?

Im Konzept Sigmar Gabriels zur „Solidarrente“ sollen Rentenansprüche aufgewertet werden, wenn mindestens 30 Beitragsjahre vorliegen. Im Plan von der Leyens müssen 35 Beitragsjahre vorliegen, um eine „Zuschussrente“ zu bekommen. Einen Riester-Vertrag zu haben, der eine Einzahlung von mindestens 5 Euro im Monat erfordert, ist zudem eine Voraussetzung für die Zuschussrente. Im Gabriel-Papier sollen auch Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II mitgewertet werden – wie genau, ist aber noch nicht klar.

Welche Rolle spielt es, ob man vorher Voll- oder Teilzeit gearbeitet und Kinder erzogen hat?

Im Gabriel-Papier heißt es, nur Vollzeiterwerbstätige sollen später eine Aufstockung auf 850 Euro Solidarrente bekommen. Bei Teilzeitkräften werden die Rentenansprüche aber deutlich aufgewertet. Im Von-der-Leyen-Konzept spielt die frühere Arbeitszeit keine explizite Rolle. Rentenansprüche aus der Erwerbsarbeit von Müttern werden mit einem erheblich höheren Faktor aufgestockt als die von kinderlosen Geringverdienern.

Welche Rolle spielt die betriebliche Altersvorsorge?

Laut dem Gabriel-Papier sollen Arbeitnehmer, wenn sie nicht widersprechen, mindestens 2 Prozent von ihrem Brutto in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dies soll pauschal mit 400 Euro pro Jahr vom Staat gefördert werden.

Was wird später auf die Zusatzrenten angerechnet?

Im Von-der-Leyen-Konzept bleibt das Angesparte aus Riester-Verträgen und betrieblicher Altersvorsorge anrechnungsfrei. Im Gabriel-Konzept wird hingegen alle private und betriebliche Altersvorsorge mit angerechnet. Das Partnereinkommen im Alter wird im Von-der-Leyen-Konzept mit berücksichtigt, im Gabriel-Papier bleibt es später bei der Solidarrente anrechnungsfrei.

Was ist für die Selbständigen geplant?

Solo-Selbständige sollen in beiden Konzepten verpflichtet werden zu einer Mindest-Altersvorsorge. Im Von-der-Leyen-Konzept würde eine private Altersvorsorge reichen, im Gabriel-Papier sollen die Selbständigen mittelfristig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Welche Vorschläge gibt es für den vorzeitigen Rentenausstieg?

Im Konzept von der Leyens und im Gabriel-Papier sollen die Erwerbsminderungsrenten durch die Erhöhung der „Zurechnungszeiten“ verbessert werden. In beiden Papieren soll zudem der flexible Ausstieg aus dem Berufsleben erleichtert werden, indem man die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbeginn erhöht.

Wie sollen die Konzepte finanziert werden?

Mittelfristig sollen beide Konzepte vor allem aus Steuermitteln finanziert werden. Im Von-der-Leyen-Konzept werden dafür eingesparte Mittel aus der Grundsicherung im Alter und sinkende Zuschüsse zu den Bergarbeiterrenten eingerechnet. Das Gabriel-Papier lässt die steuerliche Finanzierung offen. Von der Leyen veranschlagt für die Zuschussrente Mehrkosten von 3,2 Milliarden Euro, im Gabriel-Papier geht man von „deutlich höheren Kosten“ aus.

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