ESM-Urteil am Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe genehmigt ESM

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Der Euro-Rettungschirm ESM kann in Kraft treten – unter Auflagen. Die meisten Politiker freuen sich.

Urteilsverkündung am Verfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLIN dpa/dapd/afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt am Mittwoch unter Auflagen gebilligt. Damit blieben Eilanträge mehrere Kläger überwiegend erfolglos. An den europäischen Aktienmärkten schnellten die Kurse in die Höhe, auch der Euro legte zu.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, die Bundesregierung müsse bei der Ratifizierung der Verträge nun noch völkerrechtlich sicherstellen, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen in den ESM nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind.

Darüber hinaus muss der deutsche Vertreter im ESM-Rat dem Bundestag und Bundesrat breite Informationsrechte einräumen und darf nicht unter Hinweis auf seine Rechtsstellung Informationen verweigern. Voßkuhle sagte weiter: „Über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets habe Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, „die direkt vom Volk gewählt sind“.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier freut sich über die Entscheidung. „Damit kann der ESM endlich seine Arbeit aufnehmen, kann seinen Beitrag leisten für die Stabilisierung bei den Schwierigkeiten in der Euro-Zone“, sagte er der ARD.

Die Union ist erleichtert. Michael Grosse-Brömer, Fraktionsgeschäftsführer von CDU und CSU, hob die Haftungsbegrenzung und die demokratische Mitbestimmung des Bundestages hervor. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) spricht von „einem guten Tag für Europa" und einem stabilen Bollwerk rund um den Euro.

„Ein schöner Tag für Parlamentarier“

Auch die Grünen begrüßen das Urteil. Das Urteil habe klargestellt, dass auch „in europäischen Angelegenheiten nichts geht ohne den Bundestag. In diesem Sinne ist es ein schöner Tag gerade für die Parlamentarier - auch in der Opposition“, sagte der Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin am Mittwoch in Berlin.

Der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, zeigte sich zufrieden, obwohl seine Fraktion mit ihrem Antrag in Karlsruhe gescheitert ist. Unter anderem begrüßte er, dass der ganze Vertrag nicht gelten dürfe, wenn die deutschen Vorbehalte keine Wirkung hätten. Gysi sagte: „Haben wir doch etwas geleistet für die Demokratie, oder nicht?“

Die „Vereinigten Schulden von Europa“

Seine Parteikollegen sehen das teilweise etwas anders. „Das ist die Geburtsstunde der Vereinigten Schulden von Europa“, sagte der Bundesvorsitzende Bernd Riexinger. „Erstmals in der Geschichte sollen die Armen für die Schulden der Reichen blechen.“ Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, nannte das Urteil „mutlos und enttäuschend“.

Die Bundesrepublik hatte bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Nach dem Urteil soll der ESM-Mechanismus am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden, teilte Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker mit. „Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Eurogruppen-Treffens am 8. Oktober in Luxemburg einzuberufen“, erklärte er.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.