Die Bundespolizei schiebt einen jungen Afghanen nach Italien ab – obwohl ein Richter das per einstweiliger Verfügung untersagt hatte.von Kai von Appen

Kein sicheres Drittland mehr: Flüchtlinge auf der italienischen Insel Lampedusa Bild: dpa
HAMBURG taz | „So etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Rechtsanwalt Carsten Kerschies ist entsetzt und sein Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert. Obwohl er eine einstweilige Anordnung vom Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung seines Mandanten Mustafa Obada* nach Italien erwirkt hatte, ist Obada von der Bundespolizei am Airport Köln-Bonn in einen Abschiebeflieger nach Italien gesetzt und abgeschoben worden.
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Der 21-Jährige war Anfang des Jahres vor dem Krieg in Afghanistan über Umwege nach Hamburg geflohen und wollte sich hier fernab von Krieg, Hunger und Gewalt ein neues Leben aufbauen, wie Kerschies berichtet. Obada stellte einen Asylantrag. Obwohl eine EU-Richtlinie besagt, dass ein Freiheitsentzug unzulässig sei, nur weil sich jemand ohne Aufenthaltsstatus im Land aufhält, wurde Obada von der Ausländerbehörde wegen der Gefahr des Untertauchens mit richterlicher Duldung in Abschiebehaft gesteckt. „Flüchtlinge haben eben keine Lobby“, konstatiert Kerschies.
Als Obada die Nachricht erreichte, dass sein Asylantrag abgelehnt worden und die Abschiebung nach Italien für den nächsten Tag geplant sei, schritt Kerschies ein. Trotz der knappen Zeit, Rechtsmittel geltend zu machen, „gelang es uns im Eilverfahren die Abschiebeanordnung aussetzen zu lassen“, berichtet Kerschies. „Eben jener Erfolg wurde den Behörden und insbesondere der Bundespolizei rechtzeitig gemeldet“, sagt Kerschies.
Der Richter habe Bedenken gegen eine Abschiebung nach Italien gehabt. „Italien gilt nicht als sogenanntes sicheres Drittland in welches eine Abschiebung erfolgen darf“, sagt Kerschies. Die Bedingungen der dort ankommenden Flüchtlinge seien so katastrophal, dass viele Gerichte mittlerweile Abschiebungen nach Italien aussetzten. Italien gewährleiste keine menschenwürdige Unterbringung und die medizinische Versorgung werde Flüchtlingen vorenthalten. Ein Großteil der ankommenden Menschen sei der Obdachlosigkeit ausgesetzt.
„Die Polizisten am Flughafen weigerten sich, der richterlichen Anordnung Folge zu leisten und sorgten dafür, dass die Abschiebung wie ursprünglich geplant stattfand“, berichtet Kerschies. Es sei bisher nicht vorgekommen, „dass sich Polizeibeamte einer direkten richterlichen Anordnung so willkürlich und dreist widersetzt und sie ignoriert haben“, empört sich der Jurist.
Die Bundespolizei habe damit auch gegen das Grundprinzip der europäischen „Dublin-II-Verordnung“ verstoßen, nach der Menschen nur in Länder abgeschoben werden dürfen, in der deren Versorgung sichergestellt sei. Eine Stellungnahme der Bundespolizei-Inspektion Flughafen war am Donnerstag nicht zu bekommen.
*Name geändert
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Leserkommentare
24.09.2012 11:24 | Torsten
Interessant wäre zu erfahren, wie diese Geschichte weiter geht. Was sagt das Gericht, was die Bundespolizei und was ist aus ...
21.09.2012 17:42 | Dieter Gramm
Ich bin echt sprachlos! Wenn diese Beamten weiter Dienst tun dürfen, muß der Innenminister seinen Hut nehmen!
21.09.2012 17:41 | Arne
@ Karl: ...