Unionsvorschlag zum Wahlrecht: Verfassungsgericht ausschalten

Der Union sind die Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Wahlrecht zu unbequem. Deshalb soll künftig allein der Bundestag entscheiden, wie er gewählt wird.

Keine Weihnachtsmänner: Die Wahlrechtsentscheidung des Verfassungsgerichts entspricht nicht den Wünschen der Union. Bild: dapd

BERLIN dpa | Die Union plädiert dafür, dem Verfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung die Kontrolle für das Wahlrecht zu entziehen. „Wir machen im Wahlrecht leider die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht von Mal zu Mal strengere und kompliziertere Vorgaben macht, ohne sich über deren Umsetzbarkeit ausreichend Gedanken zu machen“, sagte Fraktionsvize Günter Krings der Rheinischen Post.

Deshalb sei zu überlegen, wie die Regelungskompetenz von Karlsruhe zurück zum Bundestag kommen könne. „Zumindest mittelfristig wäre es sinnvoll, die Grundzüge unseres Wahlsystems in das Grundgesetz zu schreiben“, meinte der CDU-Rechtsexperte. Damit wäre auch der von Karlsruhe verlangte überparteiliche Konsens beim Wahlrecht dauerhaft gesichert.

Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wäre dies „ein beispielloser Affront“. „Die Mehrheit darf sich das Wahlrecht nicht so zuschneiden, wie es den Bedürfnissen der Machtabsicherung entspricht“, warnte er.

Für kommenden Donnerstag wird bei den Gesprächen aller Fraktionen eine Vorentscheidung über das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Wahlrecht erwartet. Dabei zeichnet sich ab, dass Überhangmandate künftig in vollem Umfang durch Zusatzsitze ausgeglichen werden sollen. Dies könnte im Extremfall zu einer Vergrößerung des Parlaments von jetzt 620 auf bis zu 900 Abgeordneten hinauslaufen. Karlsruhe hatte zentrale Teile des Ende 2011 von Union und FDP im Alleingang durchgesetzten Wahlrechts verworfen.

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