Papst-Kammerdiener muss ins Gefängnis: Mildes Urteil im Vatileaks-Skandal

Der Benedikt-Vertraute Gabriele muss wegen Diebstahls 18 Monate ins Gefängnis. Er handelte angeblich als Einzeltäter. Eine Begnadigung scheint wahrscheinlich.

Der Ex-Kammerdiener (2. von rechts) vor dem vatikanischen Gericht. Bild: dpa

ROM taz | 18 Monate Gefängnis statt der geforderten drei Jahre, dazu die Aussicht auf rasche Begnadigung: Mit einem äußerst milden Urteil endete am Samstag der Prozess des vatikanischen Gerichts gegen den früheren Papst-Kammerdiener Paolo Gabriele in dem sogenannten „Vatileaks“-Skandal.

Der 46-jährige Gabriele war des schweren Diebstahls angeklagt, weil er über Jahre hinweg Unmengen an geheimen Dokumenten aus den päpstlichen Gemächern kopiert, zu Hause gehortet und dann seit Anfang des Jahres 2012 Journalisten zugespielt hatte.

Im Januar 2012 war er selbst in einer Fernsehsendung aufgetreten, im Halbschatten und mit verzerrter Stimme, und hatte erzählt, er gehöre zu einer Gruppe „von etwa 20 Personen“, die endlich für saubere Verhältnisse im intrigenzerfressenen Vatikan sorgen wollten. Im Mai dann erschien das Enthüllungsbuch des Jorunalisten Gianluigi Nuzzi „Sua santità“ – „Ihre Heiligkeit. Die Geheimpapiere des Vatikans“.

Nur drei Tage später wurde Nuzzi verhaftet. Auch wenn die Enthüllungen nur begrenzte Reichweite hatten, schlug das Buch in der Kurie wie eine Bombe ein. Noch nie waren in ähnlicher Weise interne Machtkämpfe – unter anderem ging es um die Vatikanbank IOR und deren Kontrolle - nach außen gedrungen.

Aus Liebe zum Papst

Umso größer war deshalb die Erleichterung, dass der Täter schnell gefasst werden konnte. Gabriele zeigte sich sofort geständig – aber nicht reuig. Auch im Prozess stellte er sich als Person dar, die aus Liebe zu Papst Benedikt und aus tiefer Gläubigkeit heraus gehandelt habe. Dem Gericht war es recht so: Der Aufklärungsdrang hielt sich an den vier Prozesstagen in sehr engen Grenzen.

Wann immer Gabriele anhob, über seine Kontakte zu Bischöfen oder zu der Papstmitarbeiterin Ingrid Stampa zu reden, wurde er vom Vorsitzenden der Kammer mit der Aufforderung unterbrochen, er solle „bei der Sache bleiben“.

Der offensichtliche Wunsch des Gerichtes: Gabriele sollte eben als isolierter Einzeltäter durchgehen. Eben dafür, dass er angeblich allein „Vatileaks“ losgetreten hatte, dazu aus subjektiv edlen Motiven, gab es dann im Urteil die mildernden Umstände.

Damit nicht genug: Papstsprecher Federico Lombardi kommentierte den Richterspruch umgehend mit den Worten, die Aussicht auf einen baldigen Gnadenakt Benedikts XVI. sei „sehr konkret“.

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