Streit um Demo-Film: Unverhältnismäßiges Mittel

Die Verantwortlichen der JVA Langenhagen filmten eine Demonstration, die vor ihrem Haus stattfand. Nun räumen sie ein, es wäre auch anders gegangen.

Doppelt eingezäunt und videoüberwacht: die Justizvollzugsanstalt Langenhagen. Bild: dpa

Meterhohe Sicherheitszäune mit Stacheldraht schirmen die Justizvollzugsanstalt (JVA) Langenhagen bei Hannover von der Außenwelt ab. Und jeder, der vorbeikommt, wird von den fest installierten Überwachungskameras erfasst. Auch die rund 50 Demonstranten, die hier am 6. Oktober gegen Abschiebehaft demonstrierten – friedlich, wie die Organisatoren und auch die Polizeidirektion Hannover sagen.

„Die Kameras der JVA waren aktiv und verfolgten die Bewegungen der Demonstranten“, sagt Michael Ebeling vom Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung in Hannover, der auch bei der Demonstration dabei war. Unverhältnismäßig sei diese Kameraüberwachung, sie greife in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein und widerspreche einer internen Richtlinie der Polizeidirektion Hannover (liegt der taz vor), nach der Kameras bei angemeldeten, friedlich verlaufenden Demonstrationen ausgeschaltet oder weggeschwenkt werden sollen.

In einer schriftlichen Stellungnahme der JVA heißt es nun: „In der Nachschau wäre es durchaus als milderes Mittel anzusehen, anstelle der Kameraausrichtung in Richtung der Demonstranten, durch eine Personalverstärkung im Bereich der äußeren Sicherungslinie die Sicherheit zu gewährleisten.“ Sollten einige Demonstranten durch die Kameraüberwachung „in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit faktisch beeinträchtigt worden sein, war dieses von den diensthabenden Kolleginnen und Kollegen zu keiner Zeit beabsichtigt und wird bedauert“. Aber es hätten sich kleinere Gruppen separiert und in Richtung der umliegenden Büsche und Hafthäuser bewegt, um Kontakt mit Inhaftierten aufzunehmen. Aufgrund dieser „Auffälligkeiten“ seien die Kameras eingesetzt worden, nicht, um die Demonstration zu überwachen. Die Aufzeichnungen seien inzwischen gelöscht worden und künftig wolle man mit „der gebotenen Sensibilität“ vorgehen.

„Das Problem ist, dass die Demonstranten sich nicht frei und unbeeinflusst fühlen, wenn sie gefilmt werden“, sagt Ebeling. „Viele Teilnehmer haben immer wieder zu den Kameras geschielt und waren beunruhigt, das kann nicht richtig sein.“ Denn das könne dazu führen, dass sie beim nächsten Mal ihr Demonstrationsrecht nicht wahrnehmen.

Auch Nils Zurawski, Soziologe am Institut für Kriminologie an der Uni Hamburg, hält das Vorgehen der JVA Langenhagen für fragwürdig. „Für die Teilnehmer der Demonstration ist das Filmen eine völlig intransparente Maßnahme“, sagt Zurawski. Die Gefilmten wüssten nicht, was mit dem Material passiert, ob und von wem und zu welchem Zweck die Bilder ausgewertet werden. Und das sei gerade bei einem heiklen Thema wie Abschiebung schwierig. „Selbst wenn die Bilder nicht ausgewertet werden, bleibt die Angst, dass es passieren könnte“, sagt Zurawski. So könne man sich auch unliebsame Veranstaltungen vor der eigenen Tür vom Leib halten.

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