Wahlrecht für Häftlinge in Großbritannien: Weggesperrt und entrechtet
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Gefangene in Großbritannien auch wählen dürfen müssen. Doch nicht einmal die Opposition will das auch umsetzen.
Bild: reuters
BERLIN taz | Im britischen Parlament herrscht Unklarheit über die Umsetzung eines europäischen Gerichtsurteils, wonach die Verweigerung des Wahlrechts für Häftlinge illegal ist. Premierminister David Cameron hatte letzte Woche im Parlament erneut erklärt, dass er dies nicht zu ändern gedenke: „Solange wir regieren, werden Gefangene das Wahlrecht nicht erhalten, daran braucht niemand zu zweifeln!“
Der britische Generalstaatsanwalt Dominic Grieve warnte daraufhin vor Konsequenzen. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Mai verstößt ein Mitgliedsstaat gegen die Menschenrechte, wenn er Gefangenen das Wahlrecht generell verwehrt. Nur eine teilweise Aberkennung des Wahlrechts, etwa für bestimmte Verbrechen, ist legitim. Eine Frist, die Großbritannien für die Umsetzung der Entscheidung gesetzt wurde, läuft am 22. November ab.
Nach Auskunft des britischen Justizministeriums an die taz prüft man jetzt die Auswirkungen des Urteils und die Optionen der Regierung. Zugleich aber gelte Camerons Aussage, dass sich nichts ändere. Das kaschiert nur schwer einen Zwiespalt in der konservativ-liberalen Regierungskoalition: Vince Cable, liberaler Unternehmensstaatssekretär, hatte gesagt, seine Partei schlage vor, dass Richter über das Wahlrecht von Verurteilten entscheiden sollten. Zur taz sagt das Justizministerium dazu, Cable sei nicht befugt, über dieses Thema zu sprechen, denn „er ist weder Justizminister noch Premierminister“.
Henk van Klaveren, Pressesprecher der Liberaldemokraten, findet diese Reaktion unverständlich. Cable habe durchaus das Recht, im Parlament eine Meinung zu Themen außerhalb seines Ministeramtes zu äußern. Sadiq Khan, Justizsprecher der oppositionellen Labour-Partei, sagt: „Die Verwirrung der konservativ geführten Regierung um die Frage, ob zu Gefängnisstrafen verurteilte Straftäter jetzt das Wahlrecht erhalten oder nicht, ist wieder mal ein Beispiel für die chaotische Weise, in der sie unser Land regiert.“ Aber auch Labour ist gegen eine Lockerung des Wahlverbots: „Die Öffentlichkeit wird sich jetzt zu Recht Sorgen darüber machen, ob Gewalttäter mitentscheiden können, wer unser Land regiert.“
Der Streit geht auf ein Urteil des Gerichtshofs von 2006 zurück. Damals hatte ein inhaftierter Brite die damalige Labour-Regierung verklagt. Die jetzt gesetzte Frist entstand durch ein neuerliches Urteil über eine Klage aus Italien, wo Strafgefangene bei einer Strafe von über fünf Jahren ihr Wahlrecht endgültig verlieren. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofs legal, weil es ein Auswahlverfahren gibt – aber es muss eben ein Auswahlverfahren geben.
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