Erfurt ändert Schulgesetz

Konsequenzen einer Bluttat: Thüringer Gymnasiasten ohne Abitur erhalten künftig andere Schulabschlüsse

ERFURT epd ■ Rund vier Monate nach der Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium ändert Thüringen sein Schulgesetz. Dabei sollen Kopfnoten für das Betragen eingeführt werden und Gymnasiasten bereits nach der 10. Klasse einen ersten, der Mittleren Reife vergleichbaren Schulabschluss erhalten, wie der thüringische Kultusminister Michael Krapp (CDU) gestern in Erfurt mitteilte. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz noch während des laufenden Schuljahres in Kraft treten könne. Nach dem Entwurf soll Regelschülern nach der 9. Klasse ein Hauptschulabschluss ermöglicht werden. Dazu sind zentrale Leistungsüberprüfungen am Ende des Schuljahres vorgesehen. Nach der Erfurter Bluttat vom 26. April war das Thüringer Schulgesetz kritisiert worden, weil der Freistaat das einzige Bundesland ist, in dem Gymnasiasten, die ohne Abitur die Schule verlassen, nicht über einen Schulabschluss verfügen.