Kommentar Bespitzelung der Linkspartei: Ein parteipolitisches Instrument

Der Papst und die Linkspartei sind kapitalismuskritisch. Warum aber nur die Linken dafür staatlich überwacht werden, ist nicht begründbar.

Ob und wie die Linken vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist eine Entscheidung, die stets auch von politischen Interessen geprägt ist. Die SPD rivalisiert mit der Linken um sozialdemokratische Wählerstimmen und hat daher ein Interesse an der Stigmatisierung der Linken. Auch für die CDU ist es praktisch, wenn die Linken im extremistischen Abseits stehen, schließlich erschwert es die Bildung von rot-grün-roten Koalitionen.

Dass Innenminister Friedrich nun die Partei nicht mehr in Gänze überwachen will, ist zwar ein überfälliger Schritt. Doch letztlich ist das nur ein taktisches Manöver, mit dem unter anderem das Bundesverfassungsgericht besänftigt werden soll, das bald über die Linken-Überwachung entscheiden wird.

Dass Friedrich kein mutiger und liberaler Politiker ist, sieht man schon daran, dass er zu diesem Schritt nicht offen steht und im Übrigen hofft, dass die Stigmatisierung von Teilen der Linkspartei für die Zwecke der Union ausreicht.

Aber auch die staatsschützerische Beobachtung von Untergruppen wie der „sozialistischen Linken“ ist keineswegs selbstverständlich. Letztlich wird ihnen vor allem vorgeworfen, sie wollten einen Systemwechsel und den Kapitalismus überwinden. Das Grundgesetz ist aber wirtschaftspolitisch neutral, es schreibt den Kapitalismus nicht als Wirtschaftsordnung Deutschlands fest. Kapitalismuskritiker – zu denen auch der Papst gehört – sind also keine Verfassungsfeinde.

Und warum soll es verfassungswidrig sein, sich für eine Gesellschaft ohne Ausbeutung und Klassen einzusetzen, wie der Verfassungsschutz der Kommunistischen Plattform in der Linken vorwirft? Die Begründungen des Geheimdienstes sind alles andere als überzeugend.

Schon ein Blick in die deutschen Bundesländer zeigt, dass eine Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz keineswegs zwingend ist. Ein Drittel der Länder beobachtet die Linke gar nicht, ein Drittel der Landesämter sammelt Zeitungsausschnitte und ein weiteres Drittel setzt sogar Wanzen und Spitzel ein. Alles ist möglich. Und das soll ein Rechtsstaat mit fairem politischem Wettbewerb sein?

Nach wie vor gilt: Ein Verfassungsschutz, der bei der (Früh-)Erkennung terroristischer Tendenzen versagt und sich stattdessen parteipolitisch instrumentalisieren lässt, hat keine Existenzberechtigung.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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