Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Nur eine kleine Nummer

Nach dem Wahlsieg will Rot-Grün in Niedersachsen eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen. Die Frage ist nur: auf welcher Grundlage?

Her mit der Nummer: Die Kennzeichnungspflicht soll keine Rückschlüsse auf die Person zulassen Bild: dpa

HANNOVER taz | Polizisten werden im Norden künftig leichter identifizierbar. Während in Schleswig-Holstein bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte gilt, will Niedersachsens künftige rot-grüne Landesregierung eine ähnliche Regelung einführen.

Polizisten in geschlossen Einheiten, wie sie etwa bei Großdemonstrationen im Einsatz sind, sollen eine anonymisierte Kennzeichnung tragen. Das haben die Verhandlungsführer von SPD und Grünen in ihrer zweiten Koalitionsrunde in Hannover am Montagabend beschlossen.

Eine solche Kennzeichnung sieht auch in Bremen der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2011 vor – eingeführt ist sie allerdings noch nicht. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will sich nun mit dem Nachbarland abstimmen. „Seit dem Wahlausgang in Niedersachsen warten wir mit der Umsetzung ab, bis eine einheitliche Regelung gefunden wurde“, sagt sein Sprecher Rainer Gausepohl. Das sei sinnvoll, weil Polizisten aus Niederachsen oft in Bremen im Einsatz seien und umgekehrt.

In Hamburg hakt es unterdessen trotz eines SPD-Landesparteitagsbeschlusses pro Kennzeichnung noch. Man will die Kennzeichnungspflicht nur im Einvernehmen mit den Gewerkschaften einführen, die diese traditionell ablehnen. Zum Zankapfel könnte der Plan auch in Niedersachsen werden.

Ergebnisoffener Dialog

In einer Umfrage der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatten sich noch im November die mehr als 10.000 niedersächsischen Polizisten fast einstimmig gegen eine Kennzeichnungspflicht ausgesprochen. Auf den hannoverschen Beschluss reagierte die GdP prompt mit der Forderung nach einem „ergebnisoffenen Dialog“.

Entsprechend scheuen sich auch die niedersächsischen Neu-Koalitionäre, die Kennzeichnungspflicht an den Gewerkschaften vorbei durchzudrücken. „Sehr sensibel“ seien Polizeibeamte beim Thema Kennzeichnung, sagt der designierte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), „diese Sensibilität werden wir achten“. Gespräche mit der GdP solle es geben, allerdings nicht zur Frage, ob die Pflicht komme, sondern eher zur Frage der Ausgestaltung.

Die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten werde man „strikt achten“, kündigt Weil an. Die Kennzeichnung dürfe „keinerlei Rückschlüsse auf die Person“ zulassen, sie solle Polizisten lediglich im Falle von Beschwerden „identifizierbar“ machen.

Offen ist unterdessen noch, auf welcher Grundlage die Kennzeichnungspflicht eingeführt werden soll. Nach dem Willen der Grünen soll sie ins niedersächsische Polizeigesetz geschrieben und nicht nur mit einer Dienstverordnung geregelt werden. Die gelten nur für niedersächsische Polizeibeamte, nicht aber für jene aus anderen Bundesländern, die bei Großeinsätzen wie etwa den Castortransporten ins Wendland im Einsatz sind.

In Bremen hat man von dieser Idee zwischenzeitlich wieder Abstand genommen – zu groß war dort die Befürchtung, andere Bundesländer könnten sich daraufhin schwerer damit tun, Bremen bei Polizeieinsätzen zu unterstützen.

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