„Zigeunerjude“ teuer

Landgericht Kempten verurteilt Ex-Rep im dritten Anlauf zu Geldstrafe, weil er Vizechef des Zentralrats der Juden, Friedman, doch beleidigt hat

FREIBURG taz ■ „Zigeunerjude“ ist doch ein Schimpfwort, entschied gestern das Landgericht Kempten. Es verurteilte den früheren Funktionär der „Republikaner“, Hermann Josef Reicherts, wegen Beleidigung des Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, zu einer Geldstrafe. Vor einem Jahr hatte eine andere Kammer des Gerichts Reicherts noch freigesprochen.

Ausgangspunkt der Vorgänge war eine Pressemitteilung der „Republikaner“ im Oberallgäu. Darin kündigte der damalige Kreisvorsitzende Reicherts einen harten Kommunalwahlkampf seiner Partei an. Dabei ging er zugleich mit den „Altparteien“ hart ins Gericht. So bezeichnete er die Grünen als „Schwuchtelpartei“ und die CSU als „Altfaschisten“. Einen Strafantrag stellte aber nur Friedman, der in diesem Pamphlet als „Zigeunerjude“ bezeichnet worden war – angeblich weil er so viel reise. Das Amtsgericht Kempten verurteilte Reicherts zunächst zu einer Geldstrafe von 6.000 Mark.

In der Berufung hatte der Rechtsextremist vorläufigen Erfolg, das Landgericht sprach ihn frei. Die Begriffe „Jude“ und „Zigeuner“ seien wertneutral, so hieß es, also könne auch das Wort „Zigeunerjude“ nicht als Verletzung von Friedmans Persönlichkeitsrechten eingestuft werden.

Das Urteil wurde weithin als Skandal gewertet. Paul Spiegel, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, sprach von einem „Offenbarungseid“ der deutschen Justiz. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) äußerten heftige Kritik.

Dann hob das Oberste Landesgericht München den Freispruch im Februar auf und verwies den Fall nach Kempten zurück. Dort kamen die Richter jetzt zu dem Schluss, dass der Begriff „Zigeunerjude“ doch „ehrverletzend“ sei. Mit ihm würden „Assoziationen zur Diskriminierung und Verfolgung der Juden und Zigeuner während der Zeit des Nationalsozialismus geweckt“. Bewusst habe der Angeklagte auch heute noch bestehende Vorurteile aufgegriffen, um Friedman herabzuwürdigen. Das Landgericht bestätigte deshalb die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe. CHRISTIAN RATH