Fall in Duisburg: Beugehaft wegen Nutzerdatenschutz

Müssen Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals ihre Quellen preisgeben? Ja, meint ein Duisburger Richter. Der Kläger legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Unscheinbare Seite, aber das täuscht wohl. Bild: screenshot klinikbewertungen.de

DUISBURG dpa | Einem Mitarbeiter eines Internet-Bewertungsportals für Kliniken droht Beugehaft, weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will. Der Duisburger selbst sieht sich als Redakteur. Er habe das Recht, die Zeugenaussage zu verweigern, um seine Quellen zu schützen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag.

In dem Bewertungsportal können angemeldete Nutzer unter Alias-Namen Kliniken bewerten. Wegen übler Nachrede war eine Therapeutin aus Hamm gegen den Beitrag eines unbekannten Nutzers gerichtlich vorgegangen, durch den sie sich verunglimpft fühlt.

Bei Befragungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weigerte sich der Mitarbeiter, den Namen des Kommentators preiszugeben: „Wir sehen uns in der Pflicht, unsere Nutzer zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, ihre Meinung frei zu äußern, ohne eingeschüchtert zu sein“, sagte er.

Um ihn zur Zeugenaussage zu zwingen, verhängte das Amtsgericht Duisburg erst ein Ordnungsgeld und dann fünf Tage Beugehaft, sagte ein Sprecher des Gerichts. Der Amtsrichter vertrete den Standpunkt, es handele sich um bloßes Einstellen fremder Texte in ein solches Portal. Da dies noch keine redaktionelle Tätigkeit sei, gelte das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten hier nicht.

Das sieht der 33-Jährige anders: Das Portal, für das er arbeitet, gehöre zur redaktionellen Internetseite Medizinfo, und sei damit Teil eines Presseorgans. Die Nutzerkommentare auf der Klinikbewertungsseite seien nichts anderes als Leserbriefe, die redaktionell geprüft würden. Auch die problematischen Zeilen des Nutzerkommentars seien sofort gelöscht worden, als sich die Klinik beschwerte.

Gegen die Beugehaft hat er nun Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt. Eine weitere Beschwerde ging an das Bundesverfassungsgericht. „Wir üben tagtäglich redaktionelle Arbeit aus. Wir brauchen Rechtssicherheit“, sagte er.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.