Drittelparität wird wieder einkassiert

Wissenschaftssenator Jörg Dräger will den „Großen Senat“ aus Professoren, Studenten und sonstigen Mitarbeitern abschaffen. Stattdessen sollen externe Hochschulräte über die Grundordnung entscheiden. Studenten protestieren

Nach den Präsidenten melden nun auch Hamburgs Studierende Protest gegen Drägers neues Hochschulgesetz an. Sie dürfen künftig Langzeitgebühren zahlen, haben aber inhaltlich kaum noch etwas zu melden. Das wird bei der Durchsicht des Entwurfs deutlich, der seit kurzem im Internet einzusehen ist. Tiefster Einschnitt: der „Große Senat“, dem derzeit drittelparitätisch Studierende, Professoren und sonstige Mitarbeiter angehören, „wird aufgehoben“, wie es lapidar unter Paragraf 86 heißt. Diese Versammlung, die bis vor kurzem ‚Konzil‘ hieß, darf derzeit über die Grundordnung entscheiden oder auch den Präsidenten wählen und abwählen – ein Fall, der sich gerade an der ehemaligen Fachhochschule abspielt. Doch alle diese Kompetenzen sollen künftig externen Hochschulräten zufallen, denen kein einziges Mitglied der betreffenden Uni angehören darf.

Wie berichtet, soll es den übergeordenten „Hochschulsenat“, in dem die Professoren die Mehrheit haben, zwar weiter geben. Aber auch er verliert Macht. Zum Beispiel das gerade im Kontext mit dem „Letter of Intent“ wichtig gewordene Recht, vom Präsidenten Auskunft zu erhalten. Auch der jüngst erfolgte Abwahlantrag für Fachhochschul-Chef Hans-Gerhard Husung wäre künftig nicht mehr möglich.

Die Studierenden-Vertreter stören weitere Änderungen. So soll es auch in den „Ausschüssen für Studium und Lehre“ und im „Grundordnungsausschuß“ keine Drittelparität mehr geben. Auch darf künftig kein Studierender mehr Vize-Präsident einer Hochschule werden. Eine originelle Neuerung, die Amtsvorgängerin Krista Sager (GAL) gerade erst eingeführt hatte. „Diese Details sind für uns Studierende sehr wichtig“, sagt Bela Rogalla vom Asta der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (HWP).

Dräger will noch weitere Änderungen seiner Vorgängerin kassieren. So hatte Sager den Hochschulzugang für Nicht-Abiturienten erleichtert. Sie können sich bewerben, wenn sie eine Ausbildung abgeschlossen oderdrei Jahre gearbeitet haben. Künftig muss beides erfüllt sein.

Eine weitere schlechte Nachricht für alle Studierenden verbirgt sich in Paragraf 129, Absatz 2. Demnach zählt bei der Berechnung der für 2003 geplanten Langzeitgebühren jedes Semester, das bereits an einer deutschen Hochschule kostenfrei studiert wurde. Knallhart angewendet macht diese Regel jeden Fachwechsel zum teuren Luxus. Dräger versucht sich um eine Entscheidung in dieser Frage herum zu winden. So darf jede Hochschule für sich Ausnahmen in ihrer Gebührenordnung treffen. Darüber entscheidet aber – wen wundert‘s – der externe Hochschulrat. KAIJA KUTTER