Reden Unternehmen den Unis bei der Auswahl der Stipendiaten zu sehr rein? Nein, meint die neue Bildungsministerin.von Bernd Kramer

Genau hinsehen sollen andere: Johanna Wanka, Deutschlands oberste Stipendienverantwortliche. Bild: rtr
BERLIN taz | Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sieht keinen Handlungsbedarf beim Deutschlandstipendium. Wie die taz berichtete, kommt es zwischen Unternehmen und Hochschulen teilweise zu starken Kungeleien.
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So legte die RWTH Aachen Geldgebern anonymisierte Bewerberprofile vor, aus denen sie offenbar ihre Kandidaten auswählen. Manche Hochschulen gingen auch auf ein verdecktes Angebot ein, Stipendien für vorab festgelegte Personen vorzuhalten. Laut Gesetz ist das unzulässig.
Beim Deutschlandstipendium stiften Privatleute und Firmen Hochschulen Geld für die Begabtenförderung. Die Summe wird aus Steuermitteln verdoppelt. „Uns ist nicht bekannt, dass Hochschulen das Deutschlandstipendium außerhalb eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens an eine von einem Förderer benannte Person vergeben“, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums der taz.
Für die Aufsicht über die Auswahlentscheidungen der Hochschulen seien die Länder zuständig – obwohl der Bund das Geld gibt und das Stipendium initiiert hat.
Die Länder verweisen derweil auf das Bundesgesetz. Man sei „weder in das Auswahlverfahren noch die Auswahlentscheidung der Hochschulen eingebunden“, sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums in NRW. Missbrauch sei nicht auszuschließen, aber auch nicht aufgefallen. Das Wissenschaftsministerium in Sachsen teilt auf Anfrage der taz mit, dass es die Auswahlverfahren der Unis nicht kontrolliere.
Der Beirat des Deutschlandstipendiums, in dem gesellschaftliche Gruppen sitzen, befürchtet offenbar, dass die Auswahl nicht immer ideal läuft. Im vergangenen Jahr hat er das Ministerium nach taz-Informationen aufgefordert, eine „Auflistung über gute und problematische Beispiele“ der Stipendiatenauswahl vorzulegen.
Kritik kommt auch vom Grünen-Abgeordneten Kai Gehring. „Schlechte Beispiele bestätigen unsere Befürchtung, dass die Mittelgeber in der Praxis großen Einfluss erhalten und die Stipendiaten-Auswahl mitunter gesetzwidrig läuft.“ Die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke sagte der taz: „Von großzügigen Gesten ist hier nicht die Rede, letztlich sichern sich hier Großunternehmen Zugriff auf Studierende.“ Beide fordern ein Ende des Programms.
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Was die Berliner Technische Universität und die Humboldt Universität im Jahre 2006 mit der Deutschen Bank aushandelten, ging über das übliche Maß der Auftragsforschung weit hinaus. Und die Öffentlichkeit bekam davon wenig mit.
Bei der Gründung eines Instituts für Angewandte Finanzmathematik sicherte sich die Deutsche Bank damals weitreichende Mitbestimmungsrechte. Laut Sponsoren- und Kooperationsvertrag wurde die Bank an der Auswahl der Professoren beteiligt und durfte über die Forschungs- und Lehrinhalte des Instituts gleichberechtigt mitbestimmen. Das letzte Wort sollte aber ein Manager der Bank haben. Die Universitäten stimmten auch zu, alle Forschungsergebnisse mindestens 60 Tage vor Veröffentlichung der Bank vorzulegen.
Die Hochschulen erlaubten der Bank außerdem, zu Zwecken der Personalrekrutierung Infomaterialien über die Hauspost zu versenden und willigten ein, Unternehmenspräsentationen auf dem Campus zu ermöglichen. Und zwar gratis. Ein Einzelfall? Oder die Regel?
Wie weit gehen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft? Wo sind Grenzen überschritten? Die taz will weiter aufklären. Hinweise und Dokumente bitte an: unileaks@taz.de oder per Post an: taz - die tageszeitung, z.Hd. Anna Lehmann, Stichwort "Uni-Leaks", Rudi-Dutschke-Straße 23, 10696 Berlin.
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Leserkommentare
26.02.2013 00:12 | philosophy
Der Steuerzahler und der Mittelstand ...
25.02.2013 23:48 | joy
Das Deutschlandstipendium gehört eingestellt, ...