Um Vorlesungsinhalte extern bereitzustellen, macht die Freie Universität Berlin einen Deal mit Apple. Nicht nur an der Exklusivität regt sich Kritik.von Hanno Böck

Vorlesungen der FU überall abrufen – aber nur mit Apple. Bild: reuters
BERLIN taz | Immer mehr Universitäten nutzen das Internet, um ihren Lehrbetrieb der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vor allem Videomitschnitte von Vorlesungen werden inzwischen online angeboten, Vorreiter waren Hochschulen in den USA. Nun arbeitet auch die Freie Universität (FU) in Dahlem daran, Vorlesungsclips im Netz bereitzustellen.
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Anders als bei vergleichbaren Projekten sollen die Inhalte der FU aber in einer exklusiven Kooperation mit dem Geräte- und Softwarehersteller Apple verbreitet werden – und zwar über die Bildungsplattform „iTunes U“.
Auf Anfrage bestätigte die Universität die Nutzung der Plattform. Damit wolle die FU „ihren Lehrenden ermöglichen, sich in Ergänzung zu den universitätsinternen Systemen mit eigenen Lehrveranstaltungen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren“, hieß es aus der Pressestelle der FU.
Zum Deal mit Apple gehört offenbar, dass die Universitätsleitung die Verbreitung von Inhalten über andere Wege zu verhindern versucht. In einem internen Schreiben, das der taz vorliegt, wirbt Peter Lange, Kanzler der Freien Universität, für die Kooperation mit dem kalifornischen Unternehmen. Dozenten werden explizit aufgefordert, „von der Nutzung anderer externer Internet-Plattformen zur Verbreitung von aufgezeichneten Lehrveranstaltungen und audiovisuellen Materialien abzusehen“.
So viel Exklusivität sorgt bei Studierendenvertretern für Kritik: „Natürlich begrüßen wir jedes Vorhaben, Wissen und Lehre universeller verfügbar zu machen“, erklärt etwa Hannes Hauswedell von der Fachschaft Bioinformatik gegenüber der taz. „Was das Präsidium plant, scheint aber leider kein besonders universeller Zugang zu werden, sondern eher ein Datengeschenk an ein großes Unternehmen.“
Tatsächlich schottet sich die Universität mit der Nutzung von „iTunes U“ aus frei zugänglichen Internet ab. Voraussetzung für die Nutzung der Materialien ist die Nutzung der iTunes-Software von Apple – mit einem herkömmlichen Webbrowser kann man nicht darauf zurückgreifen. Das schließt einige Betriebssysteme von vornherein aus: Im Open-Source-System Linux lässt sich iTunes beispielsweise nicht installieren.
Kritik kommt dementsprechend von der Free Software Foundation (FSF), die sich um den Schutz von Nutzern freier Software kümmert. Matthias Kirschner von der FSF Europe findet es „enttäuschend, dass eine von öffentlichen Geldern finanzierte Universität ihr Wissen Externen online nur verfügbar macht, wenn diese die Software eines bestimmten Herstellers nutzen“. Rein technisch sei es überhaupt kein Problem, die Materialien für alle Nutzer unkompliziert zum Herunterladen anzubieten.
Schließlich setzt auch die Datenschutzbeauftragte der Freien Universität, Ingrid Pahlem-Brandt, ein großes Fragezeichen hinter die Kooperation mit Apple. „Eine Verbreitung von Vorlesungsvideos exklusiv über iTunes U wäre in höchstem Maße datenschutzrechtlich problematisch“, sagt Pahlem-Brandt. Zum Beispiel sei unklar, was mit den Daten geschehe, die beim Abruf der Videos auf iTunes U entstehen.
Der neue Entwurf für das Endlagersuchgesetz könnte die Prüfung von bis zu fünf Standorten vorsehen. Gorleben bleibt dabei als Atommüllhalde im Rennen.

Was die Berliner Technische Universität und die Humboldt Universität im Jahre 2006 mit der Deutschen Bank aushandelten, ging über das übliche Maß der Auftragsforschung weit hinaus. Und die Öffentlichkeit bekam davon wenig mit.
Bei der Gründung eines Instituts für Angewandte Finanzmathematik sicherte sich die Deutsche Bank damals weitreichende Mitbestimmungsrechte. Laut Sponsoren- und Kooperationsvertrag wurde die Bank an der Auswahl der Professoren beteiligt und durfte über die Forschungs- und Lehrinhalte des Instituts gleichberechtigt mitbestimmen. Das letzte Wort sollte aber ein Manager der Bank haben. Die Universitäten stimmten auch zu, alle Forschungsergebnisse mindestens 60 Tage vor Veröffentlichung der Bank vorzulegen.
Die Hochschulen erlaubten der Bank außerdem, zu Zwecken der Personalrekrutierung Infomaterialien über die Hauspost zu versenden und willigten ein, Unternehmenspräsentationen auf dem Campus zu ermöglichen. Und zwar gratis. Ein Einzelfall? Oder die Regel?
Wie weit gehen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft? Wo sind Grenzen überschritten? Die taz will weiter aufklären. Hinweise und Dokumente bitte an: unileaks@taz.de oder per Post an: taz - die tageszeitung, z.Hd. Anna Lehmann, Stichwort "Uni-Leaks", Rudi-Dutschke-Straße 23, 10696 Berlin.
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Leserkommentare
29.03.2013 06:00 | kritiker
Freiheit von Forschung und Lehre
= Freiheit der Forschung + Freiheit der Lehre
Univerität steht ...
28.03.2013 09:03 | linda
Das Wissen der FU-, Uni-, TU Berlin gehört ...
15.03.2013 19:36 | Maxwellscher Dämon
Mit der Entscheidung, Lehrinhalte ausschliesslich für Apple-Geräte bereitzustellen hat sich die FU Berlin selbst isoliert u ...