Kommentar von Christian Rath
Es bleibt wenig übrig, was Ex-Bundespräsident Christian Wulff vorgeworfen wird. Ein Filmproduzent soll ihn eingeladen haben und als Gegenleistung habe Wulff sich mit einem Brief für ein Filmprojekt eingesetzt. Wohl dem Staat, dessen Politiker solche fast schon harmlosen Korruptionsaffären haben.
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Es ist noch nicht einmal sicher, ob Wulff deshalb verurteilt wird. Er muss sich auf die angebotene Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nicht einlassen, sondern könnte auch in öffentlicher Verhandlung um einen Freispruch kämpfen. Doch so wie man Wulff kennt, ist ihm die Erledigung hintenrum wohl lieber als ein Kampf auf offener Bühne – bei dem auch die vielen anderen Gefälligkeiten von vermögenden Freunden zur Sprache kämen, zumindest in den Medien.
Insofern ist der eher glimpfliche strafrechtliche Ausgang keine Überraschung. Es ging von Anfang an um Kleinigkeiten: einen vergünstigten Hauskredit, eine Einladung während der Hochzeitsreise, die Übernahme von Hotelkosten auf Sylt. Strafrechtlich meist unergiebig, weil es sich um echte Freundesdienste handelte.

Christian Rath
ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.
Foto: tazAls Bundespräsident trat Wulff zwar erst zurück, als ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet war, doch als Bundespräsident hatte er da seine moralische Integrität längst verspielt. Seine Amtszeit war von Beginn an von den Kumpanei-Vorwürfen überschattet.
Müssen Politiker also selbst reich sein, um amtsgemäß leben zu können? Nein, im Gegenteil, wer bescheiden bleibt, dürfte dafür sicher Sympathiepunkte bekommen.
Notorisch klamme Politiker wie Christian Wulff müssen sich also nicht ständig einladen lassen und dadurch strafrechtlichen Risiken aussetzen. Man kann das Oktoberfest auch besuchen, ohne in der Suite eines Luxushotels zu nächtigen.
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Leserkommentare
22.03.2013 17:52 | Benedetto
Herrn Rath stimme ich zu.Macht und deren heiligen Schein ausüben geht auch ohne Reichtum und Vorteilsnahme & Vorteilsgewähr ...
19.03.2013 17:41 | Sontag
Nun ja, dafür müssen Herr Glaeseker und Herr Schmidt wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit vor Gericht, während ein Herr Wu ...
19.03.2013 14:22 | Harald Huesch
Soll man sich über einen solchen Kommentar ärgern oder nur wundern? Am einfachsten wäre vielleicht ein schulterzuckendes Ig ...