Um Menschenrechtler zu beruhigen, tauscht Indonesien leere Versprechen gegen deutsche Waffen. Ohne die Chance auf Sanktion sind die Klauseln jedoch nutzlos.von Sven Hansen

Angela Merkel zu bei Besuch bei Indonesiens Präsident Susilo Bambang im Juli 2012. Bild: dpa
BERLIN taz | Als Angela Merkel letztes Jahr im Juli Indonesien besuchte, gab es ein Thema, über das Bundeskanzlerin in Jakarta nicht vor der Presse sprechen wollte: den Export deutscher Leopard-Panzer, die das südostasiatische Land gern hätte.
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Die Regierungschefin zog sich auf die merkwürdige deutsche Rechtslage zurück, über Waffenexporte müsse nur im jährlichen Rüstungsexportbericht im Nachhinein informiert werden. Indonesiens Präsident Susilo Bambang Yudhoyono versuchte dagegen Bedenken mit dem Versprechen zu zerstreuen, Waffen aus Deutschland würden von Indonesiens Militär „nie gegen die eigene Bevölkerung“ eingesetzt.
Genau so einen Einsatz fürchtet aber unter anderem das Parlament der Niederlande. Das hat deshalb – und auch wegen der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Region Papua – den Verkauf von Panzern an Jakarta abgelehnt.
Indonesien hat sich nach Ende der Suharto-Diktatur 1998 zweifellos demokratisiert. Doch sind die früheren schweren Menschenrechtsverletzungen – u. a. wird Indonesien Völkermord in Osttimor mit 150.000 Todesopfern vorgeworfen – weder aufgearbeitet noch wurden je Verantwortliche für ihre Taten belangt.
Schon unter Diktator Suharto hatte sich Indonesien verpflichtet, in Deutschland gekaufte Kriegsschiffe nicht gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Als 1992 die Kohl-Regierung 39 Schiffe aus DDR-Beständen, hauptsächlich Korvetten und Landungsboote, an das Suharto-Regime verkaufte, verpflichtete sich Indonesien in einem Geheimvertrag, sie nur „zum Zwecke des Küstenschutzes, der Seewegsicherung sowie zur Bekämpfung von Schmuggel, insbesondere im Bereich des Drogenhandels und der Piraterie, zu nutzen“.
Damit wollte die Bundesregierung menschenrechtliche Bedenken entkräften. In Indonesien, dessen Militär damals auch eine explizit innenpolitische Rolle hatte, waren die 1994 ausgelieferten Schiffe vor allem wegen der Folgekosten umstritten. 1995 sprach Indonesiens Verteidigungsminister in einem Interview offen davon, die Schiffe für Einsätze im Innern zu nutzen. Die Vereinbarung mit Deutschland interessierte ihn offensichtlich nicht.
Trotzdem hielt sich Indonesien unter Suharto noch weitgehend an die Vereinbarung; dessen Nachfolger B. J. Habibie (1999) und Megawati Sukarnoputri (2003) taten dies dagegen nicht. Auf den Einsatz der Schiffe gegen Unruhen im Innern wiesen die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und Watch Indonesia! die Bundesregierung immer wieder hin.
Doch die wollte davon nichts wissen, obwohl sie inzwischen aus den rot-grünen Parteien bestand, die zuvor in der Opposition diesen Rüstungsexport noch kritisiert hatten. 2000 hatte Rot-Grün die Rüstungsexportrichtlinien verschärft, womit die Lage der Menschenrechte im Empfängerland mehr Berücksichtigung finden sollte; trotzdem verkaufte Rot-Grün Indonesien 2001 für acht der alten DDR-Schiffe neue Motoren mit deutschen Staatskrediten und Staatsbürgschaften.
Als 2003 in Aceh Indonesiens Militär gegen die dortige Separatistenbewegung in die Offensive ging, wurden die Soldaten dafür vertragswidrig auch mit sechs ehemals deutschen Schiffen transportiert. TV-Kameras filmten, wie Soldaten in Aceh ein früheres DDR-Schiff verließen und von ihrem Kriegseinsatz sprachen. Widerwillig musste sich Berlin mit dem Fall befassen. Später bestätigte die Bundesregierung den Einsatz, doch diente dieser plötzlich nur dem zivilen Transport von Lebensmitteln.
„Solche Vereinbarungen wie mit Indonesien sind eine Farce, wenn die waffenexportierende Regierung gar nicht den Willen hat, Verletzungen nachzugehen und diese zu sanktionieren,“ sagt Ulrich Delius, Asienreferent der GfbV. Vereinbarungen ohne Sanktionsmechanismen dienten nur dazu, „eine kritische Öffentlichkeit ruhigzustellen“.
Der vorliegende Entwurf des ATT hätte weder den früheren Verkauf der Schiffe noch den heutigen der Panzer eingeschränkt. Eine Völkermordklausel hätte den Kriegsschiffsdeal wegen Indonesiens Brutalität in Osttimor vielleicht verhindert. Doch waren westliche Regierungen, die Indonesiens Annektion der portugiesischen Exkolonie nicht anerkannten, mit dem Bezeichnung „Völkermord“ zurückhaltend.
Dafür war ihnen das Suharto-Regime als Partner dann doch zu wichtig; auch hatten die USA der Invasion Indonesiens in Osttimor zugestimmt. Eine Anfrage der taz nach der heutigen Bewertung des damaligen Kriegsschiffsexports ließ das Bundesverteidigungsministerium unbeantwortet.
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