Die "Internationalen Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs" (IPPNW) ziehen vors hessische Verwaltungsgericht. Sie wollen die Stilllegung von Block B des AKW Biblis erreichen.von K.-P.KLINGELSCHMITT
Die Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) reichte am Montag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage auf Stilllegung des AKW Biblis Block B ein. Die Organisation reagiert damit auf die "Verschleppung" ihres schon im September 2005 bei dem für die Atomaufsicht zuständigen Hessischen Wirtschaftsministerium eingereichten Antrags auf Entzug der Betriebserlaubnis für den Atommeiler im hessischen Ried, sagte die für IPPNW tätige Anwältin und Verwaltungsrechtlerin Wiltrud Rülle-Hengesbach. Schon die Akteneinsicht sei ihrer Organisation zunächst teilweise verweigert worden. Als dann Akten vorlagen, hätten die Atomexperten der Organisation konstatieren müssen, dass die Betreibergesellschaft RWE Power AG bestimmte Unterlagen "vorher aussortiert" habe. Das Ministerium, so der Vorwurf von Rülle-Hengesbach, habe "einseitig auf Betreiberinteressen Rücksicht genommen".
RWE hatte schon 2006 noch nicht abschließend beschiedene Anträge auf Laufzeitverlängerung für die Blöcke A und B in Biblis bis 2011 beim Bundesumweltministerium eingereicht, die von der Hessischen Landesregierung befürwortet werden. Block B sollte nach dem Atomkonsens 2009 abgeschaltet werden; Block A Ende 2008.
Jetzt allerdings soll der Verwaltungsgerichtshof den Stilllegungsantrag von IPPNW bescheiden. Es sei dafür "höchste Zeit", wie die Klägerin, die pensionierte Ärztin und Kennerin der "verbotenen Zone" rund um den einbetonierten, zerborstenen Katastrophenreaktor von Tschernobyl, Dörte Siedentopf, sagte. Sie verwies zudem auf eine Studie der OECD zur Sicherheit von Atomkraftwerken weltweit von 1997. In Bezug auf die Gefahr einer Kernschmelze habe Biblis B beim Ranking für noch in Betrieb befindlichen Reaktoren am schlechtesten abgeschnitten.
IPPNW legte eine Liste zu Biblis Block B vor, in der rund 150 schwerwiegende Sicherheitsdefizite aufgeführt sind. Danach ist der Reaktor weder gegen Flugzeugabstürze noch gegen Erdbeben und denkbare Attacken von Terroristen auf die Atomanlage ausgelegt. Zudem entspricht die gesamte Anlage auch nach diversen Nachrüstungen durch RWE offenbar längst nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik, wie das im Atomgesetz gefordert wird.
Für Millionen von Menschen in der Region "unmittelbar lebensgefährlich" seien allerdings Defizite bei der Beherrschung von Kernschmelzunfällen, sagte Hendrik Paulitz, IPPNW-Fachreferent für Atomfragen. So bestehe der Sicherheitsbehälter, der sich bei einer Kernschmelze mit großen Wasserstoffmengen in hoher Konzentration fülle, bei Block B nur aus Stahl und nicht, wie bei anderen Atommeilern, aus Stahlbeton. Zudem würden die innerhalb des Sicherheitsbehälters installierten Wasserstoff-Rekombinatoren bei Betrieb so heiß, dass sie als Zünder fungieren könnten. Das sei dann der GAU.
Paulitz verwies in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schnellen Brüter in Kalkar von 1978, in dem nachdrücklich gleichfalls der allerneueste Stand der Technik für alle atomaren Anlagen in Deutschland verlangt worden sei - "und nicht nur, was technisch gerade mach- und bezahlbar ist". Ein Reaktor wie Biblis B würde heute niemals genehmigt werden. Auch bei Nachrüstungen hätten sich RWE und die Atomaufsicht an Sicherheitsstandards aus den 70er-Jahren orientiert - "mit den jetzt bekannten fatalen Folgen", so Paulitz. Ein Atomkraftwerk lasse sich eben nicht wie ein Autoreifen runderneuern.
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Leserkommentare
25.01.2008 17:59 | Bürger G.
Was für "AKTEN" zu "AKW" meinst "DU" denn? ...
23.01.2008 16:57 | Walter
Wenn du noch glaubst, dass man sich in Deutschland an das Gesetz hält, tust du mir leid. Versuch doch einfach mal beim Bund ...
21.01.2008 19:53 | Bürger G.
Es wird ja immer peinlicher mit der taz: nicht, dass sie einmal ernsthaft recherchieren würde, ob die Vorwürfe die ein Hend ...