Funkzellenabfragen sollen selten genutzt werden. In Berlin ist das anders, berichtet der Beauftragte für Datenschutz. Betroffene werden selten informiert.

Wird häufiger als nötig kontrolliert: Handynutzerin in Berlin. Bild: dpa
BERLIN dpa | Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat eine Flut von sogenannten Funkzellenabfragen durch die Strafverfolgungsbehörden kritisiert. Die massenhafte Auswertung von Handy-Daten sei zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden, obwohl sie eigentlich nur zurückhaltend eingesetzt werden sollte, sagte Dix am Mittwoch bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für 2012. „Hier sollte der Gesetzgeber die Hürden höher legen.“
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Laut Dix waren bereits Millionen Handy-Nutzer von den Abfragen betroffen. Die vorgeschriebenen anschließenden Benachrichtigungen über die Aktionen seien aber „großflächig“ unterlassen worden. Dix' Behörde hatte stichprobenartig den Umgang mit Funkzellenabfragen in 108 Ermittlungsverfahren in den Jahren 2009 bis 2011 überprüft.
Der Berliner Staatsanwaltschaft hielt Dix vor, ihm zu Unrecht eine Kontrollbefugnis beim Umgang mit Funkzellenabfragen abzusprechen. „Wenn die Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleibt, wird es erneut zum Konflikt kommen“, sagte der Datenschützer. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, dass die Abfragen bereits unter richterlicher Kontrolle stehen.
Aus Sicht von Dix und seinen Amtskollegen aus Bund und Ländern ist es zu so vielen Funkzellenabfragen gekommen, weil es unklare Gesetzesvorgaben gebe. Deshalb hatte das Berliner Abgeordnetenhaus erst Anfang März von der Justizverwaltung eine Anweisung an die Staatsanwaltschaft verlangt, Funkzellenabfragen stärker auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Der Senat soll sich nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesrat dafür einsetzen, die Handydaten-Auswertung auf Fälle schwerer Straftaten zu beschränken. Auch im Bundestag gab es schon eine entsprechende Gesetzesinitiative der Grünen. Eine Entscheidung gibt es aber noch nicht.
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