Das Startup Redigi wollte ein Markplatz für gebrauchte Musikdateien werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass es gebrauchte digitale Musik gar nicht geben kann.

Gebrauchte Musikdateien verkaufen: darf man das? Bild: Screenshot: Youtube.com
BERLIN taz | Ein US-Gericht hat das Geschäftsmodell eines Startup-Unternehmens für illegal erklärt, das einen Marktplatz für gebrauchte Musikdateien anbietet. Auf der Website Redigi konnten bislang Nutzer Musik, die auf dem Apple-Dienst iTunes gekauft wurde, weiterverkaufen. Mit einem Programm wurde dabei die Musikdatei auf die Website kopiert und das Original des Nutzers gelöscht.
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Das Plattenlabel Capitol Records verklagte daraufhin Redigi wegen systematischer Urheberrechtsverletzungen. Redigi verteidigte sich mit Verweis auf die sogenannte „First Sale“-Doktrin, die es Käufern in den USA grundsätzlich erlaubt legal erworbenes urheberrechtlich geschütztes Material weiterzuverkaufen. In seinem Urteil (pdf) folgte der Richter allerdings der Argumentation des Plattenlabels.
Grundsätzlich könnte auch digitale Musik verkauft werden, heißt es in der Begründung, aber nur wenn sie mit dem physischen Datenträger, auf dem sie ursprünglich gespeichert wurde, verkauft werde. Beim Kopiervorgang von der Festplatte des Nutzers auf die Server von Redigi werde die Datei allerdings „reproduziert“, was gegen das Urheberrecht verstoße. Das bedeutet im Endeffekt, dass es gebrauchte Dateien nach Ansicht des Gerichts gar nicht geben kann.
Redigi hat auf das Urteil noch nicht reagiert: Am Dienstag war die Website noch online und bot weiterhin gebrauchte Musikdateien zum Verkauf an. Unklar ist bisher auch, wie hoch eine eventuelle Strafzahlung ausfüllen würde. Da noch Unklarheiten bestünden, forderte der Richter Redigi und Capitol auf, eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Vorgehen abzugeben. (lrs)
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Leserkommentare
04.04.2013 13:55 | @ Peter
Das mit dem "ursprünglichen" Datenträger ist doch sowieso Quatsch oder nicht? Auch Schallplatten waren schon Kopien vom urs ...
04.04.2013 09:31 | GGG
Aha. Ich muss also meine 2-Terabyte-Festplatte mitliefern, wenn ich eine Lieddatei in der Größe von 4 Megabyte verkaufen wi ...
03.04.2013 22:06 | Fritz
Es gibt auch bei Software eine solche Unterscheidung. Mit CD und ohne geliefert IMHO. ...