Die Journalisten der Justizpressekonferenz verlangen eine Videoübertragung des NSU-Prozesses. Dies soll eine Gerichtsöffentlichkeit schaffen.

Unklare Regelungen: Eventuell dürfen nur Journalisten, die den ganzen Tag im Saal bleiben, ihren Sitzplatz behalten. Bild: dpa
KARLSRUHE/MÜNCHEN/BERLIN dpa | Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich für eine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. Dadurch könnten auch die bislang nicht zur Verhandlung zugelassenen Journalisten – insbesondere aus der Türkei – das Verfahren beobachten, heißt es in einem offenen Brief der JPK.
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In der Vereinigung haben sich Fachjournalisten zusammengeschlossen, die unter anderem über die Verfahren an den Karlsruher Bundesgerichten berichten. Einige von ihnen werden auch den NSU-Prozess verfolgen, der am 17. April beginnt.
Die Übertragung in einen Nachbarraum ist nach Auffassung der Justizexperten nicht nur rechtlich zulässig; sie sei in diesem Fall sogar geboten. „Das ist nach unserer Auffassung der – vermutlich – letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen“, argumentiert die JPK.
Sie verwies auf den Strafrechtsprofessor Claus Roxin, der eine solche Übertragung mit dem Öffnen einer Schiebetür vergleicht. Dadurch werde keine Medienöffentlichkeit hergestellt, die die Rechte der Angeklagten beeinträchtige, sondern nur eine Gerichtsöffentlichkeit. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden.
Klarheit forderte die JPK auch bei der Regelung, dass jeder freiwerdende Sitzplatz auf der Journalistentribüne sofort von einem Nachrücker besetzt werden soll. Dies könnte bedeuten, dass nur Journalisten, die den ganzen Tag den Saal nicht verlassen, die Verhandlung vollständig verfolgen können.
Der Streit um die Platzvergabe für Pressevertreter im Münchner NSU-Prozess wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die türkische Zeitung Sabah will eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. „Wir werden klagen“, sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel am Mittwochabend in München. Die Beschwerde sei aber noch nicht eingereicht.
Im ZDF verwies Erel auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland.“ Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft eine Klage.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits eine erste Beschwerde um die Einlassregelung für Zuschauer eingegangen. Nach einem Bericht des Münchener Merkurs vom Dienstag wehrt sich eine in Deutschland lebende Türkin dagegen, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen.
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Leserkommentare
07.04.2013 10:18 | ridicule
@von Turingmaschine: ...
04.04.2013 12:54 | Turingmaschine
Eine vernünftige Lösung. ...