EU-Reform des Saatgutrechts: Fehlalarm bei Facebook

Eine Falschmeldung über die EU-Reform des Saatgutrechts wird tausendfach verbreitet – und löst Empörung aus. Das nutzt die Agrarministerin.

Ilse Aigner, immer dicht dran an der Basis, bei den entrechteten Kleingärtnern. Bild: dpa

BERLIN taz | Wenn es um Saatgut geht, werden viele Menschen emotional. Denn wer die Samen hat, kann bestimmen, was wir essen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die geplante Reform des EU-Saatgutrechts derzeit auf Internetseiten ein riesiger Aufreger ist. Das Problem: Die wichtigsten Argumente sind falsch.

Den Aufruhr in Deutschland hat vor allem das Internetportal Deutsche Wirtschafts Nachrichten (DWN) ausgelöst. Es behauptete in einem Artikel vom Dienstag, die EU-Kommission wolle den Anbau von alten und seltenen Pflanzensorten „im privaten Garten“ unter Strafe stellen. Und: „Geht es nach den Plänen der Kommission, dürfen Kleinbauern oder Privatleute ihr selbst gezüchtetes Saatgut in Zukunft nicht einmal mehr verschenken.“ Denn, so wird argumentiert, die Samen seien ja nicht amtlich zugelassen. Künftig solle diese Zulassung aber auch für alte und seltene Sorten Pflicht sein.

Der DWN-Artikel nennt keine Quelle für die Behauptungen. Immerhin verweisen die beiden in dem Text zitierten österreichischen Umweltorganisationen Arche Noah und Global 2000 auf einen Verordnungsentwurf, den die federführende Generaldirektion der EU-Kommission Ende des Jahres 2012 erstellt hat.

In diesem Papier steht ausdrücklich, dass die neuen Regeln EU-weit nur für Akteure gelten sollen, die „professionell“ zum Beispiel anbauen oder züchten. Allerdings wäre es Landwirten und Gärtnereien danach tatsächlich verboten, nicht zugelassene Sorten weiterzugeben. Doch das ist nichts Neues: „Da es sich dann um ein gewerbliches Inverkehrbringen handelt, ist das schon jetzt in Deutschland nicht erlaubt“, sagt der zuständige Referatsleiter im Bundessortenamt, Hermann Freudenstein, der taz. Sehr wohl steht in dem Kommissionsentwurf hingegen, dass historische Sorten künftig einfacher zugelassen werden sollen als zum Beispiel kommerzielles Hochleistungssaatgut.

Vage Quellenlage

Auf eventuelle Fehler in dem Artikel angesprochen, blieben die DWN bei ihrer Darstellung. Die Redaktion berief sich in einer Mail an die taz auf „Quellen aus Brüssel und insbesondere aus der alternativen Landwirtschaft“. Die Angaben sind so vage, dass sich die Quellen nicht überprüfen lassen. Nun arbeitet für die DWN zwar angeblich ein „Team von Top-Wirtschaftsjournalisten, Korrespondenten und Reportern“, aber normalerweise sind sie kein einflussreiches Medium. „Herausgeber“ ist Michael Maier, einst Chefredakteur von Berliner Zeitung und Netzeitung. Der Saatgut-Artikel jedoch wurde auf mehr als 160.000 Facebook-Seiten verlinkt.

Nach eigenen Angaben wurde auch das Bundesagrarministerium von Ilse Aigner (CSU) auf den DWN-Text aufmerksam. Im Moment besonders um Wählerstimmen im agrarindustriefeindlichen Bayern bemüht, sagte Aigner dem Handelsblatt: „Es darf nicht so weit kommen, dass Privatgärtner für ein paar Samenkörnchen eine amtliche Zulassung vorzulegen haben.“

Daraufhin stellte die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland noch einmal klar: „Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden.“ Aigner habe ja nicht behauptet, dass die EU-Kommission das Verbot wolle, verteidigte ein Ministeriumssprecher das Zeitungszitat.

Es gibt tatsächlich gut begründete Kritik an dem Kommissionspapier. Zum Beispiel bemängeln Biozuchtorganisationen, dass die Zulassung ihrer Saaten noch schwieriger als bisher werden könnte. Gebhard Rossmanith, Chef des Ökolieferanten Bingenheimer Saatgut AG, will aber erst mal abwarten. Er weist darauf hin, dass die verschiedenen Generaldirektionen der Kommission sich noch nicht auf eine gemeinsame Linie geeinigt hätten: „Wir warten auf den endgültigen Entwurf der Kommission, den sie am 6. Mai beschließen will. Erst dann werden wir uns detailliert dazu äußern.“

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