Ganztagesschulen: Ungerechte Bildungsbehörde

Landesrechnungshof kritisiert eine ungerechte und intransparente Ausstattung: 2010 rügte er die Lehrerausstattung, heute die Zuteilung von BetreuerInnen.

Einige Ganztagsschulen sind chancengleicher als andere. Bild: dpa

Harte Worte findet der Bremer Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht für die Bildungsbehörde: Bei der Ausstattung der Ganztagsschulen verfahre das Ressort nicht gerecht und nicht transparent. Konkret: Die Ausstattung der Schulen mit Geld für die Betreuungskräfte ist höchst unterschiedlich. Bei den Grundschulen reicht die Spanne von 13.000 Euro im Jahr pro Klassenverband an der Borchshöhe bis zu 28.000 Euro an der Schule „Auf den Heuen“.

Nach den von der Bildungsbehörde selbst formulierten Zuweisungskriterien sollten die Ganztags-Grundschulen aber gleich behandelt werden. Nun hat sich der Rechnungshof die Frage gestellt, ob vielleicht unterschiedliche „Sozialindikatoren“ die unterschiedliche Behandlung begründen könnten, ohne dass die Behörde damit argumentiert. Ergebnis: Auch Schulen mit einem ähnlichen Sozialindikator erhalten „deutlich voneinander abweichende Mittelausstattungen“. Einzelne Schulen mit niedrigem Sozialindikator haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als andere Grundschulen mit höherem Sozialindikator.

Bei den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I ergab sich ein ähnliches Bild. Das Bildungsressort versuchte zunächst zu widersprechen und behauptete, nach eigenen Berechnungen ergebe sich annähernd eine Gleichbehandlung. Man müsse Früh-, Spät- und Ferienbetreuung als zusätzliche Leistungen betrachten. Eben das sei aber das Problem, meint der Rechnungshof dazu: Warum bekommen einzelne Schulen Geld für solche besonderen Angebote, andere nicht? Entscheidend seien die effektiv geleisteten Zahlungen. „Das Ressort konnte nicht erklären, wie es zu der Ungleichbehandlung kommt“, so fasste gestern die Präsidentin des Rechnungshofes, Bettina Sokol, ihre Kommunikation mit der Bildungsbehörde zusammen. Und forderte das Bildungsressort auf, „seine bisherige intransparente Zuweisungspraxis zu überprüfen und zu ändern sowie einer nicht vertretbaren ungleichen Ressourcenausstattung entgegenzuwirken.“

Der Tonfall zwischen Bildungsbehörde und Rechnungshof ist möglicherweise auch deswegen besonders scharf, weil es im Jahre 2010 eine Überprüfung der Gerechtigkeit bei der Lehrerausstattung gab. Ergebnis damals: Die Regelausstattung sei „sehr unterschiedlich“. Der Rechnungshof hatte seinerzeit ein „transparentes Zuweisungsverfahren“ für die Lehrerstunden eingefordert. „Das Bildungsressort hatte erklärt, es arbeite daran“, heißt es in dem neuen Rechnungshofbericht. „Das Verfahren für die Zuweisung mit Lehrerwochenstunden ist aber nach wie vor nicht grundlegend geändert worden.“

Auch der Rechnungsprüfungsausschuss, also das parlamentarische Gremium, das die Arbeit des Rechnungshofes begleitet und auswertet, hatte im Jahre 2010 das Bildungsressort aufgefordert, bis zum Oktober 2011 über das Ergebnis seiner internen Reform zu berichten. „Auch den neuen Termin für die Vorlage des Berichtes zum September 2012 ließ es (das Bildungsressort, d. Red) ungenutzt verstreichen“, heißt es in dem neuen Rechnungshofbericht.

„Die Zuweisungsrichtlinie ist in Arbeit“, erklärte gestern die Sprecherin der Bildungssenatorin zu der Kritik.

In dem 160 Seiten starken Bericht geht es insgesamt um 18 Themen. Unter anderem kritisiert der Rechnungshof die hohe Fehlerquote bei der Bearbeitung der Arbeitnehmer-Steuererklärungen. Um den Bearbeitungsrückstand aufzuholen, hatte das Finanzamt klammheimlich eine „grüne Woche“ eingelegt – das heißt, viele Steuererklärungen in einem kurzen Zeitraum schlicht durchgewunken.

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