Ehemaliger HSH-Nordbank-Chef: Nonnenmacher kommt vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat die Anklage wegen Veruntreuung gegen den früheren Chef der HSH Nordbank zugelassen. Mitte Juli soll der Prozess beginnen.

Hauptvorwurf gegen Nonnenmacher: Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall. Bild: dpa

MÜNCHEN/HAMBURG dpa | Der frühere HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher und fünf weitere Ex-Vorstandsmitglieder müssen sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wegen des Verdachts der Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hamburg habe die Anklage gegen die Manager zugelassen, schreibt das Blatt (Online-Ausgabe). Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe demnach zurück.

Das Landgericht konnte die Informationen am Dienstagabend auf dpa-Anfrage zunächst nicht bestätigen. Nonnenmachers Anwalt Heinz Wagner sagte der dpa hingegen: „Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen Vorstände der HSH Nordbank zur Hauptverhandlung zugelassen und als Beginn der Hauptverhandlung Mitte Juli in Aussicht genommen.“

Hintergrund sind Geschäfte mit dem Codenamen „Omega“ aus dem Jahr 2007, die für die Bank verlustreich endeten. Der Hauptvorwurf lautet laut SZ auf Veruntreuung von Bankvermögen in einem besonders schweren Fall; alle sechs Beschuldigten weisen den Vorwurf demnach zurück. Zwei Beschuldigten, darunter Nonnenmacher, wird dem Bericht zufolge neben der Untreue auch unrichtige Darstellung angelastet, was dem Vorwurf der Bilanzfälschung gleichkommt – auch hier widersprechen laut SZ beide.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte bereits Ende 2011 Anklage gegen den gesamten früheren HSH-Nordbank-Vorstand erhoben. Die Behörde wirft den sechs ehemaligen Mitgliedern des Gremiums vor, durch das Geschäft im Dezember 2007 vorsätzlich und vorhersehbar einen Vermögensschaden von rund 160 Millionen Euro für die Bank verursacht zu haben.

Der Vorstand sei ein unvertretbares Risiko eingegangen, hieß es damals bei der Staatsanwaltschaft – das gelte vor allem angesichts der Finanzkrise, die 2007 bereits eingesetzt hatte. Nach Ansicht der Anklagebehörde war das Geschäft wirtschaftlich sinnlos. Die Staatsanwaltschaft folgte nicht den Darstellungen der Vorstände, nach denen es sich um ein übliches Bankgeschäft handelte.

Der zweite Vorwurf der unrichtigen Darstellung – landläufig Bilanzfälschung – richtet sich nach den früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nur gegen Nonnenmacher und einen weiteren Ex-Vorstand. Er beziehe sich auf einen Zwischenbericht für das erste Quartal 2008, bei dem das „Omega 55“-Geschäft wie ein normaler Kredit zum Anschaffungswert bilanziert worden sei statt zum aktuellen Marktwert. So sei aus einem Quartalsverlust ein Gewinn geworden.

Die Bank hat diesen Fehler eingeräumt und korrigiert, die Finanzaufsicht wegen der unvollständigen Darstellung der Transaktion ein Bußgeld gegen die HSH Nordbank verhängt.

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