Landgericht Verden
: „Affektiver Stau“

■ Im Prozess um den getöteten Direktor des Arbeitsamts sprach der Gutachter

Es war die Frau und nicht das Amt. Als Werner B. am 6. Februar den Direktor des Verdener Arbeitsamts Klaus Herzberg tötete, war seine Freundin und die gescheiterte Beziehung „die Zündung“, die den unter Hochspannung stehenden Werner B. zum Ausrasten brachten. So erklärte gestern der Gutachter, Dr. Gunther Kruse von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Hannover, vor dem Verdener Landgericht das Geschehen, wegen dem der arbeitslose Maschinenbauingenieur Werner B. des Mordes angeklagt ist.

Sein jahrelanges Rotieren in Weiterbildungen, die vielen geschriebenen und abgelehnten Bewerbungen, schließlich die verhängte Sperre des Arbeitslosengeldes wegen der abgebrochenen Umschulung – all das waren „Steinchen auf einer Waagschale“ . Aber als Auslöser für die Tat sah Kruse die Beziehung. B.s Leben sei „immer ein Grad komplexer oder schwieriger als die Norm“ verlaufen. Und in der Beziehung zu seiner Freundin habe diese Tendenz ihren „unglücklichen Höhepunkt“ gefunden. Werner B. hat einen Intelligenzquotienten von 143. Zwei Drittel der Menschheit bewegen sich zwischen 85 und 115, erläuterte Kruse, nur ein Drittel läge drunter oder drüber, die meisten drunter. Trotz oder vielmehr wegen seiner Intelligenz mache sich B. sein Leben alles andere als leicht. „Er macht Dinge, die komplex sind, noch einen Grad komplexer, um dann im Bewusstsein dieser Komplexität zu versagen.“ Das Verschusseln von Unterlagen beim Arbeitsamt Hannover interpretierte Werner B. als absichtliche Zermürbungsaktion, das plötzliche Wiederauffinden erst recht. Einen Prozess gegen das Verdener Arbeitsamt wegen Fahrkostenerstattung für die Mitnahme seines Fahrrades zog er trotzdem durch, obwohl ihm das Amt zuvor schon die Erstattung zugestanden hatte. Begründung: Wenn er es nicht zu Ende brächte, habe er sich schwach gezeigt und sei für Repressionen anfällig.

Dieser Mann traf nun auf eine Frau, die nach seiner Beschreibung hysterisch, geizig, eifersüchtig ist, ihn Wechselbädern von Ab- und Zuneigung aussetzt, die schließlich ein Kind von ihm bekommt, das sie ihn nicht sehen lässt. Und wenn, dann nur ein einziges Mal unter der Bedingung, dass er es nie wiedersähe. So war die Situation zum Jahreswechsel. Mit B. sei es bergab gegangen, bestätigten gestern eine Nachbarin und der Vermieter. Weihnachten habe er sein Zimmer überhaupt nicht verlassen.

Bei Problemen habe B. „nicht lösungsorientiert gesucht, sondern unheilvolle Antiaktionen gestartet oder – wenn das nichts mehr brachte – die Opferhaltung eingenommen.“ Dass Werner B. die Tat geplant habe – Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes –, hielt der Gutachter für unwahrscheinlich. Bei dem Angeklagten, dem Kruse „nicht krankheitswertend“ eine „narzistische Persönlichkeitsstörung mit schizoid-paranoischer Akzentuierung“ bescheinigte, seien offenbar während der Begegnung mit dem Amtsdirektor „Emotionen losgetreten worden, die die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt haben dürften.“ Als B. den Mann 28 Mal in den Kopf stach, habe sich ein „affektiver Stau“ entladen. Möglich, dass Herzbergs Zurückweisung des B. dafür ausgereicht habe. Auch dass B. die Tatwaffe als Talisman mit sich geführt habe, hielt der Gutachter zwar für vorstellbar.

Dass Werner B., aktiv in der deutschen und französischen Erwerbslosenbewegung, viele Texte mit drohendem Unterton oder offen ausgesprochener Aggressivität verfasst hat, war für den Gutachter kein Hinweis auf eine mögliche folgende Tat. „Das war auf einer Ebene publiziert, die er nicht als ausagierender Mensch für sich bedacht hat.“

Am Montag soll das Urteil fallen. sgi