Hertie-Stiftung kommt davon

Die Gemeinnützige Stiftung der Kaufhauserben muss nach Informationen der taz nun doch nicht Steuern von rund einer Milliarde Mark nachzahlen. Finanzbehörden sehen Vorwürfe als erledigt an

von DAVID SCHRAVEN

Das Land Hessen verzichtet auf eine Steuernachforderung in Milliardenhöhe. Wie die taz aus Behördenkreisen erfuhr, steht eine entsprechende Einigung zwischen dem Land Hessen und der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung kurz bevor. Ursprünglich hatten die Steuerbehörden geplant, der Stiftung die Gemeinnützigkeit rückwirkend für die Jahre 1992 bis 1997 abzuerkennen und rund 1 Milliarde Mark Steuern nachzufordern.

In die 90er-Jahre fällt die Veräußerung der Hertie Waren- und Kaufhaus GmbH von der Stiftung an den Karstadt-Konzern. Der Kaufpreis lag bei 1,6 Milliarden Mark und blieb wegen der Gemeinnützigkeit steuerfrei. Nach den vorliegenden Informationen wollten die Steuerbehörden die Steuern nachfordern, da ihrer Ansicht nach der Hertie-Verkauf nicht durch Gemeinnützigkeit abgedeckt war. Denn die Hertie-Stiftung hatte den Veräußerungsgewinn in Höhe von 1,6 Milliarden Mark nicht für gemeinnützige Zwecke genutzt, sondern über ein Darlehen an die privatwirtschaftlich organisierte Hertie-Familienstiftung in Hamburg weitergeleitet – nach Ansicht der Behörden zum alleinigen Nutzen der Hertie-Erben.

Nach Angaben der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung werden die Verhandlungen mit den Finanzbehörden freilich weitergeführt. Von einer Abwehr der Steuernachforderung will der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, Roland Kaehlbrandt, nicht sprechen. Er sagt nur: „Es hat noch keine Schlussbesprechung stattgefunden.“

Nach den vorliegenden Informationen aus Behördenkreisen wird zurzeit nicht mehr über die Steuernachforderung in Milliardenhöhe verhandelt, sondern nur noch über einige wenige Detailfragen. Eine Sprecherin des hessischen Finanzministeriums sagte, sie könne eine bevorstehende Einigung weder bestätigen noch dementieren.

Die Schwesterstiftungen haben eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, um die Behörden milde zu stimmen. Die Familienstiftung hat Ende vergangenen Jahres das 1,6-Milliarden-Mark-Darlehen an die gemeinnützige Schwester zurückgezahlt. Der Betrag, der für die gemeinnützige Arbeit der Stiftung bereitsteht, wurde im vergangenen Jahr auf rund 65 Millionen Mark verdreifacht. Stiftungsgeschäftsführer Kaehlbrandt hofft, langfristig jedes Jahr rund 50 Millionen Mark bereitstellen zu können. Die Stiftung fördert unter anderem die Multiple-Sklerose-Forschung. Weiter wurde die Familienstiftung in Karg’sche Familienstiftung umbenannt. Dabei wurden die Vorstände der beiden Stiftungen personell entflochten – bislang waren sie weitgehend identisch. Mit diesen Schritten sind nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, des früheren Deutsche-Bank-Vorstands Michael Endres, die wesentlichen Steuerprobleme gelöst – und ist die Gemeinnützigkeit auch für die kritischen Jahre 1992 bis 1997 gerettet.

Die Steuerbehörden scheinen dieser Argumentation nun zu folgen und auf ihre Milliardenforderung zu verzichten. Laut vorliegenden Informationen aus Behördenkreisen wird zurzeit nur noch über eine Entschädigung der Familienstiftung für die frühzeitige Rückzahlung des Darlehens verhandelt. Aber auch hier sei bereits „alles in trockenen Tüchern“. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung soll, verteilt über die nächsten sieben Jahre, einen hohen Millionenbetrag an die Karg’sche Familienstiftung zahlen. Stiftungsgeschäftsführer Kaehlbrandt bestätigt. „Es wurde eine Vereinbarung über die Eckdaten getroffen.“ Die genaue Höhe der Entschädigung wollte er jedoch nicht nennen.

Mit dem Verzicht des Landes auf die Steuernachzahlung ist die Hertie-Affäre aber noch nicht abgeschlossen. Unter dem Aktenzeichen 92 Js 145901/99 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Untreue. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: „Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht absehbar.“