Strafbefehle gegen 115 Hooligans

Die Justiz verurteilte bislang zwölf Hooligans zu Geldstrafen. Sie hatten 1999 beim DFB-Pokalendspiel randaliert

Der Berliner Justiz ist der bislang größte Schlag gegen Hooligans gelungen. Wie Justizsprecherin Anja Teschner gestern bestätigte, wurden gegen 115 Hooligans wegen einer Massenschlägerei nach dem DFB-Pokalendspiel am 12. Juni 1999, das Bayern München im Elfmeterschießen gegen Werder Bremen verlor, Strafbefehle beantragt. In den schriftlichen Urteilen sind bislang zwölf Randalierer zu Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Mark verurteilt worden. Gegen vier Hooligans wurde Anklage wegen Landfriedensbruchs erhoben, ihnen drohen Haftstrafen.

Nach Medienberichten war es am Rande des Pokalfinales zu schweren Auseinandersetzungen gekommen, als sich etwa 200 Hooligans aus ganz Deutschland zu einer organisierten Schlägerei im Bezirk Mitte verabredet hatten. Dabei stieß eine „Koalition“ aus Berliner und Bremer Randalierern auf einen Zusammenschluss von süddeutschen Hooligans. Die Polizei hatte durch eine Telefonüberwachung von der Verabredung zur so genannten dritten Halbzeit erfahren. 158 Schläger wurden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft verhörte während der vergangenen zwei Jahre insgesamt 193 Zeugen, wertete die Aussagen und Fotos der Schlägerei aus, bevor sie jetzt die Strafbefehle auf den Weg brachte.

Für das diesjährige Pokalfinale am 26. Mai zwischen dem FC Schalke 04 und dem 1. FC Union Berlin im Olympiastadion haben zwischen Justiz, Polizei und Fanprojekten erste Sicherheits-Gespräche stattgefunden. Zwischen Schalker und Berliner Fans besteht eine traditionelle Feindschaft, mit Ausschreitungen wird gerechnet. DPA