Urteil im Rubyprozess gegen Berlusconi: Sieben Jahre - in erster Instanz

Alle Bestechungen haben nichts genützt. Die Beweise gegen Berlusconi überzeugen ein Mailänder Gericht von seiner Schuld.

Da müssen die Anwälte wohl nochmal ran: Silvio Berlusconi. Bild: dpa

ROM taz | Sieben Jahre Haft, dazu ein lebenslanges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter: Am Dienstag sprach eine Mailänder Gerichtskammer Silvio Berlusconi im so genannten „Rubygate“-Verfahren schuldig. Mehr als zwei Jahre dauerte der Prozess, gut 50 Verhandlungstage waren nötig, ehe es jetzt zum Urteil kam.

Angeklagt war Silvio Berlusconi in zwei Punkten: Prostitution einer Minderjährigen sowie Nötigung im Amt. Denn in den Monaten Februar bis Mai 2010 war Karima El Mahroug, die sich auch „Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensstehlerin) nannte, mehrfach in Berlusconis Villa vor den Toren Mailands zu Gast.

In der Villa eines damals 73-jährigen Mannes, der seit 2008 wieder Regierungschef Italiens war. Eines Mannes aber auch, dessen Frau sich gerade von ihm getrennt hatte, im Gefolge der Affäre um Noemi Letizia. Jener jungen Frau aus Neapel hatte Berlusconi im April 2009 zu deren 18. Geburtstag die Aufwartung gemacht – und nicht bloß Silvios Ehefrau, sondern ganz Italien hatte einer erste Ahnung von seiner Neigung zu blutjungen Mädchen bekommen. Seine Ehe war darüber gescheitert – und Berlusconi tröstete sich in den Folgemonaten nach Kräften. „Elegante Abendessen“ taufte er selbst die Veranstaltungen; diverse Zeuginnen vor Gericht schilderten allerdings wahre Orgien, in denen er sich mit dutzenden Frauen vergnügte.

Das allein wäre nicht strafbar – wohl aber die Tatsache, die das Gericht jetzt als erwiesen ansah: El Mahroug erhielt von Berlusconi Geld für Sex, obwohl er wusste, dass sie minderjährig war. Zudem paukte Berlusconi sie heraus, als sie im Mai 2010 in Mailand unter Diebstahlsverdacht festgenommen worden war.

Mubaraks Nichte

Berlusconi, der damals auf einem Regierunsgipfel in Paris weilte, rief mehrmals im Mailänder Polizeipräsidium an und tischte den Beamten die Mär auf, Ruby sei „die Nichte Mubaraks“; deshalb müsse sie umgehend auf freien Fuß gesetzt werden, um diplomatische Verwicklungen zu vermeiden. Obwohl die in jener Nacht zuständige Staatsanwältin ihr Veto einlegte, gehorchte die Mailänder Polizeiführung und überantwortete El Mahroug der Regionalabgeordneten Nicole Minetti – einer jungen Frau, die ihre politische Karriere der Tatsache verdankte, dass sie die Sexparties für Berlusconi organisierte. Minetti wiederum beauftragte umgehend eine brasilianische Prostituierte, sich um Ruby zu kümmern. Schon dies lässt wenig glaubhaft erscheinen, dass Berlusconi ernsthaft die Geschichte von „Mubaraks Nichte“ glaubte.

Auf die Verteidigung dieses Märchens sowie auf die Legende von den eleganten Essen sützte sich im Prozess die gesamte Verteidigungsstrategie. Erstens war da gar nichts, schon gar kein Sex, erst recht nicht mit Ruby. Und zweitens bekundeten ganze Bataillone von Zeugen, alle hätten Ruby geglaubt, dass sie volljährig ist. Viele der Zeuginnen allerdings, die für Berlusconi aussagten, beziehen seit 2010 ein regelmäßiges Salär in Höhe von monatlich 2500 Euro von ihm. Aus Mitleid zahle er, erklärte der Milliardär treuherzig; schließlich seien die Mädchen dank des künstlich gegen ihn losgetretenen Prozesses „wirtschaftlich ruiniert“.

Doch das großzügige Zeugenhilfsprogramm nützte nichts. Am Ende glaubte das Gericht den zahlreichen Belastungszeugen ebenso wie den Telefonabhörprotokollen, die den Angeklagten belasteten. Unmittelbar wirksam wird die Strafe allerdings nicht. Berlusconis Anwälte werden in die Berufung gehen.

Schon in wenigen Tagen droht dem frisch Verurteilten neuer Ärger. Am Donnerstag nämlich wird eine Zivilkammer des Kassationsgerichtes in letzter Instanz über eine enorme Entschädigungssumme entscheiden, die Berlusconi an einen konkurrierenden Verleger zahlen soll. Per Richterbestechung nämlich soll Berlusconi im Jahr 2009 den Mondadori-Verlag seinem Konkurrenten Carlo De Benedetti entwunden haben. Ein Mailänder Gericht hatte dafür 560 Millionen Euro Entschädigung festgesetzt. Sollte dieser Spruch vor dem Kassationsgericht Bestand haben, muss Berlusconi definitiv zahlen.

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