Prozess um Geheimdienstakten: Der geheime Adolf Eichmann

Der „Bild“-Chefreporter fordert vor Gericht, alles Material über einen Nazi-Verbrecher vom Bundesnachrichtendienst zu erhalten. Warum sperrt sich die Behörde?

Öffentlich: Einer der Pässe, die Adolf Eichmann nach seiner Flucht gen Argentinien benutzte Bild: reuters

LEIPZIG taz | „Hans-Wilhelm Saure gegen Bundesrepublik Deutschland“ - so lautet der offizielle Titel des Verfahrens, das unter dem Aktenzeichen BVerwG 15.10 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig ist. Das verwundert im ersten Moment, denn Saure ist Chefreporter der Bild-Zeitung, ein Organ, das für eine ausgeprägte Staatsgegnerschaft im landläufigen Sinne nicht bekannt ist.

Wenig überraschend ist die Klage, wenn man weiß, dass Saure öfter gegen staatliche Institutionen auf Aktenherausgabe klagt, er hat auch ein Verfahren gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Gang gebracht. Im aktuellen Fall fordert der Springer-Mann vom Bundesnachrichtendienst (BND), er solle sämtliche Akten freigeben, die er über Adolf Eichmann, die treibende Kraft des Holocaust, angelegt hat.

Der Geheimdienst hält bisher wichtige Dokumente zurück. Läge man sie vor, würde „dies dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten“, heißt es in der Sperrerklärung des Bundeskanzleramts aus dem Dezember 2010. Das Kanzleramt hat die Richtlinienkompetenz für den Nachrichtendienst.

Über 600 Seiten geschwärzt

Am Donnerstag entschied der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Hauptsacheverfahren nun, Saure habe keinen Anspruch darauf, dass „ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes über Adolf Eichmann ungeschwärzt zugänglich“ gemacht werden. Saure klagt nicht nur, weil ihm der BND lediglich ausgewählte Akten präsentiert hat, sondern auch, weil mehr als 600 der ihm vorliegenden Seiten Schwärzungen aufweisen.

Die Richter halten es für zulässig, dass die Gegenseite sich auf das „Wohl des Bundes“ beruft, wie es in § 99, Absatz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung festgeschrieben ist. Die vom Bundeskanzleramt „geltend gemachten Geheimhaltungsgründe“ seien „tragfähig“. Saures Anwalt Christoph Partsch sagte dagegen nach dem Urteil: „Wir sehen das Wohl der Bundesrepublik durch die Schwärzung der Unterlagen gefährdet und nicht durch die Offenlegung.“

Im Laufe des Verfahrens hat Saure bisher rund 3250 Seiten bekommen - eine wilde Sammlung, die die Gegenseite peu à peu ergänzen musste, weil ein anderer Verwaltungsgerichtssenat in einem Zwischenverfahren entschieden hatte. Nachgereicht wurde unter anderem eine komplette Spiegel-Serie von 1975. Das Porto hätte man besser anlegen können, denn um die lesen zu können, braucht niemand BND-Akten.

Wie viel Zurückhaltung zeigt der BND?

Wie viele Seiten der BND zurückhält, ist unklar, zumal der Geheimdienst unterschiedliche Angaben über Umfang und Inhalt des Aktenbestandes macht. Darauf verweist die Historikerin Bettina Stangneth, Autorin des Buchs „Eichmann vor Jerusalem. Das unbehelligte Leben eines Massenmörders“, in einem Expertengutachten, das sie mit Blick auf die Verhandlung in Leipzig verfasst hat. Stangneth meint, konkret ließen sich die im laufenden Verfahren präsentierten Informationen „nicht in Einklang bringen“ mit einer Aktenauflistung, die Kanzleramtsminister Ronald Pofalla 2012 Jan Korte, dem Bundestagsabgeordnete der Linken, auf Nachfrage zuschickte.

Die Eichmann-Expertin hat sich auch mit den Schwärzungen beschäftigt, die sie für „inkonsequent“ und oft wenig nachvollziehbar hält. Ursprünglich unkenntlich war gemacht war in den Saure zugegangenen Dokumenten etwa eine Passage, die, wie Stangneth es zusammenfasst, die Information enthält, „dass der Bundesnachrichtendienst in den Sechzigerjahren in der Lage war, Handschriften zu vergleichen“. Das dürften selbst jene, die sich nur am Rande fürs Spionagemilieu interessieren, kaum brisant finden.

Gern brachte das Kanzleramt bisher auch vor, die Schwärzungen dienten dazu, Dritte zu schützen, die keine Personen der Zeitgeschichte seien. Keineswegs schützenswert in diesem Sinne ist Goebbels früherer Pressereferent Wilfred von Oven, der später für Spiegel und FAZ schrieb - dennoch war sein Name in einem Saure vorliegenden Dokument zunächst geschwärzt.

Dilettantismus am Filzstift

In einem anderen Dokument ist der Name Fritz Fialas unkenntlich gemacht. Der Journalist war einst ein publizistischer Helfershelfer Eichmanns, er dachte sich 1942 weitverbreitete Propaganda-Märchen vom schönen Leben im Konzentrationslager Auschwitz aus. Trotz Schwärzung geht aus der im Zuge des Verfahrens präsentierten Akte hervor, dass Fiala, später Redakteur der Saarbrücker Zeitung und Mitglied der Bundespressekonferenz, als Agent für den BND arbeitete. Dass der in dieser Sache eingesetzte Filzstiftkünstler des Geheimdienstes es versäumt hat, andere Hinweise unkenntlich zu machen, kann auf Dilettantismus hindeuten. Muss aber nicht.

Ingesamt erwecken die Schwärzungen der Eindruck, der BND habe Saure und Co. mit Beschäftigungstherapie entnerven wollen. Stangneth konstatiert „eine missbräuchliche Verwendung von Verschlussbegründungen“. Mit jedem weiteren entsprechenden Nachweis „gerät die Schwärzungspraxis insgesamt unter Verdacht, (...) bestenfalls (...) nicht konsequent durchdacht zu sein“.

All diese inhaltlichen Seltsamkeiten scheinen das Gericht bestenfalls nachrangig interessiert zu haben. „Es ist fragwürdig, dass die angeblichen Persönlichkeitsinteressen von ehemaligen NS-Größen hinter dem Interesse von Journalisten auf Auskunft zurückstehen müssen“, sagt Saures Anwalt Partsch. Er findet es „bedauerlich, dass der Aufarbeitung der Geschichte der jungen Bundesrepublik Steine in den Weg gelegt werden“.

Bis in die jüngere Vergangenheit

Natürlich drängt sich die Frage auf, welches Interesse ein Geheimdienst daran haben soll, Informationen über einen 1962 hingerichteten Menschheitsverbrecher zurückzuhalten. Abgesehen davon, dass nicht wenig dafür spricht, dass der in der Nachkriegszeit von alten Nazis durchsetzte BND in jener Zeit Berichte verfasste, die mindestens peinlich sind, greift die Frage zu kurz. In dem Verfahren geht es offenbar auch um Vorgänge, die in die jüngere bundesrepublikanische Vergangenheit hineinreichen.

In der vom Kanzleramt an Korte geschickten Tabelle finden sich die Jahreszahlen 1987 und 1992. Die Zahl 1987 ist insofern interessant, als zu der Zeit in Paris der Prozess gegen den NS-Verbrecher Klaus Barbie alias Klaus Altmann stattfand - ein BND-Zuträger, wie man seit 2011 weiß. Die Verteidigung finanzierte und organisierte der Altnazi Francois Genoud, der, gemeinsam mit dem BND-Agenten Hans Rechenberg, dies ein Vierteljahrhundert vorher auch für Eichmann getan hatte. Auf diese Parallele hat Willi Winkler 2011 in einem Buch über Genoud (“Der Schattenmann“) hingewiesen.

Der bisherige Umgang des BND mit den Eichmann-Akten animiert durchaus zu verschwörungstheoretischen Gedankengängen. Der Geheimdienst könnte diese Spekulationen natürlich entkräften, indem er sämtliche Dokumente freigibt. Danach sieht es nach dem Leipziger Urteil nun erst einmal überhaupt nicht aus. Dass der BND die von Saure verlangten Akten mittelfristig komplett zugänglich machen muss, daran haben Experten wenig Zweifel. Partsch kündigt bereits an, man behalte sich „ausdrücklich vor, eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen“.

Springers Leute dürften bei Bedarf wohl auch vor der übernächsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, kaum zurückschrecken. Und spätestens dem dürften die Sorgen und Befindlichkeiten des Bundeskanzleramts herzlich egal sein.

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