Auf der Spur der Mörder

von BERND PICKERT

Der Herr von der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth sei sehr zuvorkommend gewesen, sagt Ellen Marx. Eine Keksdose habe auf dem Tisch gestanden, ihr Wasserglas sei immer nachgefüllt worden. Vor einer Woche hat die 79-jährige Frau aus Buenos Aires, die 1938 aus Deutschland geflohen war und sich so vor den Nazis gerettet hatte, welche später ihre ganze Familie umbrachten, vor dem Staatsanwalt ausgesagt. Sie hat ihm berichtet, was sie schon oft erzählt hat in den letzten 25 Jahren, aber noch nie einem deutschen Staatsanwalt: Wie ihre Tochter Leonor Gertrudis Marx, damals 21 Jahre alt, am 21. August 1976 in Buenos Aires festgenommen wurde. Wie sie anschließend noch ein einziges Mal in der Haft von jemandem gesehen wurde, der später darüber erzählen konnte – danach nichts mehr. Wie sie seither versucht hat, Spuren von ihrer Tochter zu finden. Dass ihr die deutsche Botschaft in Argentinien nicht half. Dass sie deshalb Strafanzeige gegen den damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher wegen unterlassener Hilfeleistung stellte, die niedergeschlagen wurde. Wie sie jetzt darum kämpfen musste, in Deutschland als Deutsche zu gelten, nachdem ihr die Nazis die Staatsbürgerschaft aberkannt hatten.

Vielleicht hat sie auch von der verzweifelten Hoffnung gesprochen, die fast alle Angehörigen „Verschwundener“ nie ganz aufgeben. Vielleicht hat sie von denen erzählt, die ihre Wohnung nicht verlassen, weil sie fürchten, genau im Moment ihrer Abwesenheit könnte der Anruf kommen, auf den sie so lange warten. Oder von ihrem Mitstreiter in der Angehörigengruppe, dem Herrn Oppenheimer, der viele Jahre nach dem Verschwinden seiner Tochter plötzlich glaubte, sie in einem Polizeiwagen zu erkennen und dem Auto hinterherlief, bis er nicht mehr konnte. Dass er dabei einen Herzinfarkt erlitt, blieb unerkannt, bis er kurz danach verstarb.

Vor allem aber hat sie dem Staatsanwalt erzählt, wer die Schuld trägt an der Ermordung ihrer Tochter, an der es schon lange keinen Zweifel mehr geben kann: Die argentinischen Generäle der Junta, die am 24. März 1976 durch einen gewaltsamen Putsch die Macht übernommen hatten und in deren Regierungszeit bis 1983 rund 30.000 Menschen „verschwanden“ und etliche tausend mehr inhaftiert und gefoltert wurden.

Der Fall der Leonor Marx ist einer von bisher zwölf Fällen, die die argentinische Gruppe der Angehörigen deutscher oder deutschstämmiger Verschwundener zusammen mit der „Koalition gegen Straflosigkeit“ in Deutschland seit 1999 bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg anhängig gemacht hat. In der „Koalition“ arbeiten Rechtsanwälte, Angehörige und Menschenrechtsaktivisten dafür, die in Argentinien durch Amnestiegesetze geschützten Mörder und Folterer doch noch zur Verantwortung zu ziehen – in Deutschland. Die Zuständigkeit der deutschen Behörden ergibt sich aus dem „Weltrechtsprinzip“ (siehe Kasten).

Mit der Umsetzung dieses Prinzips kommt die Justiz freilich nicht hinterher, und nicht selten will sie auch gar nicht. Bisher jedenfalls, wie die Anwälte der „Koalition“ in der vergangenen Woche auf einer Tagung in der evangelischen Akademie Bad Boll berichteten. Immerhin kündigte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) auf der Tagung an, bis zum Sommer werde der Entwurf für ein Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt, das die Straftaten, zu deren Verfolgung Deutschland auf Grund internationaler Konventionen verpflichtet ist, ins deutsche Strafrecht einführt. Doch sowohl Reiner Griesbaum von der Generalbundesanwaltschaft als auch Christoph Strötz vom Bayerischen Justizministerium verwiesen auf die knappen Ressourcen und die Überlastung der Justiz durch das normale Geschäft – Stichworte: „Schweinemast! BSE!“ Doch ab jetzt würden die in Nürnberg anhängigen Verfahren zügig vorangetrieben.

Bislang haben vor allem Nichtregierungsorganisationen wie die „Koalition“ und ihre Anwälte Zeugen und Belastungsmaterial besorgt, sich um Übersetzungen gekümmert, immer wieder bei den Behörden gemahnt. Dafür bekommen sie viel Lob und Anerkennung – lieber wäre ihnen jedoch, die deutsche Justiz wäre von sich aus tätiger. So forderte etwa der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck die Justizministerin dringend auf, für mehr Eigeninitiative der Behörden einzustehen, wozu diese, ergänzte Anwalt Konstantin Thun aus Freiburg, nach Paragraf 152 der Strafprozessordnung auch verpflichtet seien.

Aber auch politische Probleme stehen so mancher Strafverfolgung entgegen. So ist es heikel, wenn durch Amnestie geschützte Offiziere eines Landes, zu dem die Bundesrepublik gute Beziehungen unterhält, in Deutschland vor Gericht gestellt werden sollen. Offiziell begrüßt die argentinische Regierung die deutschen Bemühungen – tatsächlich verweigert sie Amtshilfe. Und wo das Auswärtige Amt selbst Teil der unangenehmen Geschichte ist, ist besonderer Enthusiasmus in der Auseinandersetzung mit dem Partnerland nicht zu erwarten – so etwa auch im Fall der Colonia Dignidad, jenem von Deutschen errichteten Lager im Süden Chiles, in dem der chilenische Geheimdienst folterte, der Sektenchef Paul Schäfer bis heute kleine Jungs vergewaltigt, und das sich jahrzehntelang reger Kontakte zu Kreisen der CDU/CSU und der Hanns-Seidel-Stiftung erfreute.

Dass es unwahrscheinlich ist, die Mörder der argentinischen Junta wirklich in Deutschland vor Gericht zu stellen, weiß auch Ellen Marx. Nach der Verhaftung Augusto Pinochets 1998 in London und der Festnahme mehrerer argentinischer Exoffiziere in Mexiko, Italien und Spanien verlassen verdächtige Militärs Argentinien nicht mehr. Dabei gibt es aus Deutschland noch nicht einmal einen Haftbefehl. Um die Verfolgung voranzutreiben, nimmt Ellen Marx die beschwerliche Reise nach Deutschland auf sich, absolviert Termin um Termin. Längst spricht sie nicht mehr nur über ihre Tochter, sie kennt auch die Leidensgeschichten all jener deutschen Verschwundenen, deren Väter und Mütter bereits gestorben sind. „Für die muss doch auch noch jemand reden“, sagt sie. Und das wird sie tun, solange sie kann.

Weitere Informationen der Koalition gegen Straflosigkeit: menschenrechte.org