Gesetz zu Homo-Propaganda in Russland: Staatschefs gegen Olympia-Boykott

Wegen der russischen Gesetze gegen „Homo-Propaganda“ gibt es erste Boykottaufrufe. David Cameron und Barack Obama sprechen sich dagegen aus.

Könnte teuer werden: Homo-Aktivisten in Russland knutschen öffentlichkeitswirksam Bild: dpa

LONDON afp | Nach US-Präsident Barack Obama hat auch der britische Premierminister David Cameron Aufrufe zum Boykott der Olympischen Winterspiele im russischen Sotschi zurückgewiesen. „Wir können Vorurteile besser bekämpfen, wenn wir teilnehmen, als wenn wir die Winterspiele boykottieren“, schrieb Cameron am Samstag auf Twitter. Hintergrund der Kontroverse ist das Gesetz gegen „Homosexuellen-Propaganda", das im Juni in Russland in Kraft getreten war.

Obama hatte zwar am Dienstag Länder kritisiert, die diskriminierende Gesetze gegen Homosexuelle erlassen. Er würde einen Boykott Sotschis aber für eine „unangemessene Geste“ halten, sagte er am Freitagabend bei einer Pressekonferenz in Washington.

Cameron reagierte mit seiner Twitter-Stellungnahme direkt auf einen Brief des britischen Schauspielers und Schwulen-Aktivisten Stephen Fry an ihn und an das Internationale Olympische Komitee (IOC). In dem Schreiben heißt es, Russlands Präsident Wladimir Putin „hat aus Schwulen Sündenböcke gemacht - wie Hitler es mit den Juden gemacht hat“.

Als Konsequenz müsse das IOC Russland die Ausrichtung der Spiele im kommenden Jahr wieder entziehen, forderte Fry. Cameron antwortete per Twitter: „Ich teile die tiefe Beunruhigung über die Verletzung der Rechte von Homosexuellen in Russland.“

Das IOC hat zwar eine Zusicherung der russischen Regierung, dass das Gesetz während der Spiele in Sotschi in sechs Monaten nicht angewendet werden soll. Das würde bedeuten, dass Schwule in der Zeit für ihre Anliegen auf die Straße gehen dürfen. Doch ändert dies nichts an der generellen Kritik von Menschenrechtsaktivisten an dem als diskriminierend empfundenen Gesetz.

Das Gesetz stellt positive Äußerungen über Homosexualität, angebliche „Schwulen-Propaganda“, in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe. Ausländer können bei einem Verstoß gegen das Gesetz nicht nur mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Rubel (2300 Euro) belegt werden, ihnen droht auch eine Haft von bis zu 15 Tagen und die Ausweisung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.