Prozess gegen Pussy-Riot-Unterstützer: Kirchenfeindliches im Kölner Dom

AktivistInnen entrollten auf dem Altar des Kölner Doms ein Transparent. Das Urteil gegen einen Pussy-Riot- Unterstützer ist milde: 30 Tagessätze à fünf Euro.

Wurde in seinem Frieden gestört: Der Dom zu Köln. Bild: dpa

KÖLN taz | Richter Rolf Krebber übt sich in unendlicher Geduld. Nur kurz unterbricht er den Angeklagten, der sich selbst verteidigt: „Sie versprechen mir aber, dass wir irgendwann wieder beim Kölner Dom landen.“ Patrick H. lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Eine weitere halbe Stunde trägt er seinen „Beweisantrag“ vor, der eher ein Referat über den wenig segensreichen Einfluss der katholischen Kirche ist.

Als der 36-Jährige seine Ausführungen beendet, brandet Beifall unter seinen SympathisantInnen im Zuschauerraum auf. „Den Applaus haben Sie sich verdient“, lobt Richter Krebber. Nur leider sei dieser „beeindruckende historische Diskurs“ nicht prozessrelevant. Antrag abgelehnt – wie viele andere an diesem Montag im Saal 2 des Amtsgerichts Köln.

Prozessrelevant ist für das Gericht nur, was am 19. August 2012 während eines Gottesdienstes im Kölner Dom geschehen ist: Aus Solidarität mit den kurz zuvor in Russland verurteilten Mitgliedern der Punkband Pussy Riot sprangen mehrere vermummte AktivistInnen auf den Altar, entrollten ein Transparent und riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen und lautstarke Protestbekundungen“. Bis sie von den Domschweizern, einer Art Kirchen-Security, nach draußen befördert und der Polizei übergeben wurden.

Einer der DemonstrantInnen war Patrick H., was ihm eine Strafanzeige einbrachte. Da er einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro auf Bewährung abgelehnt hatte, kam es nun zum Prozess. Ein erster Verhandlungstag musste im Mai nach einem Sit-in von UnterstützerInnen abgebrochen werden. Dank diverser Beweis- und Befangenheitsanträge von Patrick H. hatte der Prozess auch diesmal mitunter den Charakter eines Spektakels.

Erst nach drei Stunden schaffte es Richter Krebber, in die Beweisaufnahme einzutreten. Nach der Betrachtung eines Videos von der Aktion sowie der Vernehmung von zwei Domschweizern und drei Polizisten ließ die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung fallen. Womit von der Anklage nur noch der Paragraf 167 übrig blieb: Wegen Störung der Religionsausübung wurde Patrick H. zu 30 Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.