Bundeskartellamt zu Zeitungsverkäufen: „Funke der Frau“ kann kommen

Das Kartellamt macht den Weg frei: Die Funke-Gruppe darf einige Springer-Blätter kaufen. Doch längst nicht jeder Teil des Verlagsdeals ist schon genehmigt.

Nicht nur am Kiosk finden diese Medien manchmal einen neuen Besitzer. Bild: dpa

BONN/DÜSSELDORF dpa/rtr | Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften von Axel Springer durch die Essener Funke Mediengruppe genehmigt. Das teilte die Behörde in Bonn am Dienstag mit.

Dazu gehören bei den Regionalzeitungen die Berliner Morgenpost, das Hamburger Abendblatt, die Bergedorfer Zeitung und die Anzeigenblätter in Berlin und Hamburg sowie bei den Frauenzeitschriften Bild der Frau und Frau von heute.

Die geplante Übernahme der Programmzeitschriften sowie die Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen in den Bereichen Vermarktung und Vertrieb werden dagegen noch geprüft.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt erklärte: „Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften Bild der Frau und Frau von heute schnell freizugeben.“

Springer hatte Ende Juli bekanntgegeben, für 920 Millionen Euro traditionsreiche Blätter wie das Hamburger Abendblatt und die Hörzu an die Funke-Mediengruppe zu verkaufen. Die Transaktion sorgte deutschlandweit für viel Wirbel. Springer erwarte, dass die noch ausstehenden Entscheidungen des Kartellamts im kommenden Jahr gefällt werden, bekräftigte der Medienkonzern am Dienstag. Der Gesamtumfang der Transaktion bleibe unverändert.

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