Regelung zur Vorratsdatenspeicherung: Erstmal kein Gesetz

Nun wollen die zuständigen Minister das Urteil des EuGH abwarten. Erst danach soll es ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.

Hierher ist die Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres verbannt worden: die Speisekammer. Bild: zabalotta / photocase.com

BERLIN dpa | Die Bundesregierung hat sich geeinigt, vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die umstrittene EU-Richtlinie abgewartet werden – so wie von Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgesehen. Nach der Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sollen aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden.

„Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten“, heißt es in einer Sprachregelung der beiden Minister, die der Nachrichtenagentur dpa und „Spiegel online“ am Freitag vorlag.

Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet und voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: „Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten.“

Bei der Vorratsspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen, und in welchen Fällen sie diese an die Polizei herausgeben müssen.

Gemeinsame Sprachregelung

Zuvor hatte es Differenzen im schwarz-roten Regierungsbündnis gegeben. Maas hatte bereits angekündigt, mit einer Gesetzesinitiative solange zu warten, bis der EuGH endgültig entschieden hat. Dies hatte in der Union für teils heftige Kritik gesorgt. De Maizière hatte Maas daraufhin an den Koalitionsvertrag erinnert, wonach die Richtlinie umzusetzen sei. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es dazu unter anderem: „Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“

In der gemeinsamen Sprachregelung von Maas und de Maizière wird betont: „Der Koalitionsvertrag gilt. Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigt: „Wir werden darauf achten, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend zu schützen. Zwangsgelder werden wir nicht riskieren.“

Für alle EU-Staaten und somit auch Deutschland besteht eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie. Denn trotz des laufenden EuGH-Verfahrens ist diese Regelung bis zum Urteil weiter gültig.

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