Roma-Abschiebung in Frankreich: Leonarda darf nicht zurück

Ein französisches Gericht bestätigt die Abschiebung eines Roma-Mädchens vom Oktober. Die gesamte Familie muss nun im Kosovo bleiben.

Hat in Frankreich keine Zukunft: Leonarda Dibrani in Mitrovica. Bild: ap

MITROVICA ap | Ein französisches Gericht hat die umstrittene Abschiebung eines Roma-Mädchens und seiner Familie in den Kosovo bestätigt. „Heute ist meine Zukunft zu Ende gegangen“, sagte Leonarda Dibrani, die im Oktober vor den Augen ihrer Mitschüler von der Polizei abgeholt und abgeschoben worden war. „Es ist ein Alptraum für mich“, sagte sie nach der Entscheidung am Dienstag.

Die Ausweisung widerspreche nicht Frankreichs internationalen Verpflichtungen, entschied das Gericht in Besançon im Osten des Landes. Es berief sich zudem darauf, dass der Vater des Mädchens keine wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven in Frankreich habe und bei der Mutter keinerlei Assimilierung zu erkennen sei.

Die Abschiebung eines 15-jährigen Mädchens hatte in Frankreich heftige Kritik und Proteste von Schülern ausgelöst. Die Dirbanis leben inzwischen in Mitrovica im Norden Kosovos. Staatspräsident François Hollande hatte Leonarda angeboten, für die Ausbildung ohne die Familie nach Frankreich zurückzukehren. Sie wies das Angebot zurück.

Die Abschiebung hatte vor allem deshalb zu massiven Protesten geführt, weil Leonarda vor den Augen ihrer Mitschüler nach einem Schulausflug von der Polizei aufgegriffen und dann in das Kosovo geschickt worden war. Die Schule gilt in Frankreich als geschützter Ort, an dem solche Maßnahmen nicht stattfinden sollten.

Dennoch handelte die Polizei laut einem Ermittlungsbericht nach geltendem Recht einwandfrei. Die Betroffenen seien zuvor etliche Male zum Verlassen des Landes aufgefordert worden, hieß es in einem Papier, das Hollande vorgelegt wurde. Der Asylantrag der Familie Dibrani war abgelehnt worden, so dass sie nicht länger das Recht hatte, in Frankreich zu leben. Die Familie weigerte sich aber, das Land zu verlassen. Daher wurde sie am 8. Oktober ausgewiesen.

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