Korrektur von Ghettorenten-Gesetz: Auch für Juden mit Wohnsitz in Polen

Die Linke fordert eine Änderung des Ghettorenten-Gesetzes. Es sei ein Skandal, dass Juden mit Wohnsitz in Polen von den Zahlungen ausgeschlossen seien.

Beklagt, dass heute in Polen lebende Juden von den Rentenzahlungen ausgeschlossen werden: Azize Tank. Bild: imago/Jens Jeske

BERLIN afp | Die Linkspartei dringt auf eine Korrektur des geplanten neuen Ghettorenten-Gesetzes. Die Linken-Sozialexpertin Azize Tank nannte es am Donnerstag in Berlin „zynisch und skandalös“, dass heute in Polen lebende Juden von den Rentenzahlungen ausgeschlossen würden – obwohl sie in der NS-Zeit Beiträge an das deutsche Sozialversicherungssystem hätten abführen müssen. Tank forderte, den geplanten Gesetzentwurf sowie Vereinbarungen mit Polen entsprechend anzupassen.

Das geplante neue Gesetz, das derzeit im Bundestag beraten wird, soll bestehende Hindernisse für die Auszahlung von Renten an ehemalige Ghetto-Arbeiter beseitigen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hatte die Bundesregierung allerdings rechtliche Hindernisse für Auszahlungen auch an in Polen lebende Juden eingeräumt. Auch nach deutsch-polnischen Gesprächen hatte sich dafür keine Lösung abgezeichnet.

Ursache der Probleme ist unter anderem ein deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1975, wonach jeweils der Staat, in dem ein Rentner seinen Wohnsitz hat, für Rentenzahlungen zuständig ist. Damit sollten damals Unklarheiten, die sich aufgrund der Grenzverschiebungen nach dem Zweiten Weltkrieg ergaben, beseitigt werden.

Tank argumentierte nun allerdings, dass es sich bei den Ghettorenten um einen völlig anderen Sachverhalt handele und die Rechtslage daher „bei Ansprüchen von Jüdinnen und Juden aus Polen angepasst werden muss“.

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