Debatte Rüstung: Kampfdrohnen der Zukunft

Bewaffnete Drohnen sind Teil einer radikalen Veränderung des Militärischen. Die meisten Befürworter unterschätzen das dramatisch.

US-Soldaten bestücken eine Drohne. Bild: dpa

Die Debatte über „bewaffnungsfähige“ Drohnen hat mit dem klaren Ja zur Beschaffung von Verteidigungsministerin von der Leyen vor dem Bundestag am vergangenen Mittwoch einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Alles ging plötzlich sehr schnell. Nur zwei Tage zuvor hatte der Verteidigungsausschuss zum ersten Mal Experten – darunter auch mich – in eine öffentliche Sitzung eingeladen, um Argumente zu hören und zu bewerten.

Überraschungen gab es dort nicht: Befürworter verwiesen auf den Schutz eigener Soldatinnen und Soldaten, „Gegner“ auf ethische und vor allem sicherheitspolitische Argumente. Deutlich wurde allerdings, dass bewaffnete Drohnen an sich mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar sind, was aber nicht für spezifische Einsätze, zum Beispiel die gezielten Tötungen der USA in Pakistan, dem Jemen oder Somalia, gelten muss.

Als Kritiker muss man anerkennen, dass das Argument „Schutz“ gerade in einer Demokratie ein enormes Gewicht hat. Wer auf Anordnung des Staates sein Leben riskiert – seien es Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute – hat das Recht auf einen angemessenen Schutz. Wenn sich im Bundestag Mehrheiten für gefährliche Kampfeinsätze der Bundeswehr finden, ist es schwer, gleichzeitig bestimmte Waffensysteme vorzuenthalten – zumindest, wenn sie plausibel einen verbesserten Schutz versprechen. Dies gilt bei Drohnen für die sogenannte Luftnahunterstützung, also wenn eine Patrouille in einem gefährdeten Gebiet von einer Kampfdrohne begleitet wird, um bei einem Hinterhalt eine sofortige Gegenwehr zu ermöglichen.

Allerdings ist mit dem Schutzargument, entgegen dem Wunsch vieler Befürworter, längst nicht alles gesagt. Denn erstens ist perfekter Schutz eine Illusion, ein Restrisiko bleibt unvermeidbar. Zweitens kann man mit diesem Argument im Prinzip jedes Waffensystem rechtfertigen, wenn man Überlegenheit und Schutz gleichsetzt.

Nur Schutz oder schon Einsatz?

Drittens sperren sich Militärs, reinen „Schutz“ von offensiven Maßnahmen zu trennen. Das schürt Bedenken. Viertens müssen auch Schattenseiten berücksichtigt und politisch abgewogen werden. Relevante Fragen sind: Ermöglichen bewaffnete Drohnen neue Offensivoptionen? Welche Auswirkungen haben Drohneneinsätze auf die lokale Bevölkerung? Greift der Gegner als Reaktion auf immer asymmetrischere Methoden zurück, zum Beispiel Terroranschläge im Entsendeland? Wie ist mit der rasanten Verbreitung von Drohnen umzugehen? Inzwischen besitzen über 80 Staaten Drohnen, ein Viertel davon, so von der Leyen, auch bewaffnungsfähige Varianten. Das kann zu einer erheblichen Destabilisierung hochgerüsteter Regionen führen. Und sinkt nicht die politische Hemmschwelle zum Einsatz, wenn das Risiko, in weit entfernten Ländern getötete Soldatinnen und Soldaten gegenüber Wählerinnen und Wählern legitimieren zu müssen, deutlich geringer wird?

Besonders alarmierend ist, dass die Kampfdrohnen der Zukunft immer leistungsfähiger werden. Unterliegt kein Mensch im Cockpit mehr den Fliehkräften bei extremen Flugmanövern, sind neue Designs und Manöver möglich, die bemannte Kampfjets in Zukunft um ein Vielfaches übertreffen werden. Ein Blick auf die Zeichenbretter der Industrie verrät: Zukünftige Drohnen sind für den „umkämpften Luftraum“, in letzter Konsequenz also für Staatenkriege, ausgelegt. Das gilt für aktuelle Modelle noch nicht.

Dann scheidet aber die bislang praktizierte Fernsteuerung vom Boden aus. Das Steuersignal zwischen „Pilot“ und Drohne braucht über Satellit circa eine bis zwei Sekunden. Das ist im „umkämpften Luftraum“ zu lange. Computer an Bord werden immer mehr „Entscheidungen“ automatisiert oder gar autonom treffen – bis hin zum Waffeneinsatz, der Entscheidung über Leben und Tod. Das wirft ganz neue ethische und rechtliche Fragen auf.

Und: Die Bewaffnung unbemannter Luftfahrzeuge ist nur der Anfang. Die Frage, ob neben Drohnen nicht auch unbemannte Kampfpanzer oder Kampfschiffe bewaffnet werden und dann auch autonom agieren sollen, wird sich in absehbarer Zeit stellen. Bewaffnete Drohnen sind nur der sichtbarste Teil einer radikalen Veränderung des Militärischen. Dies wird von den meisten Befürwortern dramatisch unterschätzt.

Die Vorteile einer Ächtung

Das Beste wäre, Deutschland würde angesichts der absehbaren Gefahren auf Kampfdrohnen verzichten und sich aktiv für ihre internationale Ächtung einsetzen, die dann auch auf andere Systeme ausgeweitet werden könnte. Es ist aber unrealistisch, auf eine Ächtung zu hoffen.

Die Verbreitung dieser Systeme hat an Fahrt gewonnen, zu groß sind die militärischen Verlockungen. Das schlechteste Szenario hingegen wäre es, wenn Deutschland bewaffnungsfähige Drohnen beschafft und gleichzeitig Anstrengungen unterließe, die genannten Gefahren mit den Mitteln der Rüstungskontrolle zumindest einzuhegen. Vor allem das Hineinrutschen in „letale autonome Waffensysteme“ muss unter allen Umständen vermieden werden. Daraus ergibt sich folgende Forderung: Wenn keine Chance auf umfassende Ächtung mehr besteht, muss eine verantwortungsbewusste Bundesregierung die Bedenken der Kritiker zumindest aufgreifen und das gesamte deutsche rüstungskontrollpolitische Gewicht einsetzen, um schlimmste Gefahren abzuwenden. Dazu gehört neben glasklaren Einsatzregeln, die offensive Einsätze ausschließen, auch bestehende Exportkontrollregime zu stärken, auf internationale Begrenzungen, etwa für Reichweite oder Zuladung, zu drängen, bestimmte Einsatzformen zu ächten und vor allem die vollständige Autonomie zu verhindern.

Im Bundestag sprach sich von der Leyen explizit gegen letale autonome Waffensysteme aus. Solche Systeme waren im Mai dieses Jahres in Genf bereits Thema eines Expertentreffens im Rahmen der UN-Waffenkonferenz, im November gehen die Beratungen einer möglichen Einsatzächtung weiter. Dann hat das Verteidigungsministerium die Möglichkeit zu zeigen, wie ernst es die Bedenken der Kritiker nimmt.

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