RAF-Gefangene Happe kommt vorzeitig frei

■ Nach knapp elfjähriger Haft wird das frühere RAF-Mitglied freigelassen / Bundesanwaltschaft erstellte trotz Bauchschmerzen günstige Sozialprognose

Nürnberg (taz) – Heute vormittag öffnen sich für Manuela Happe nach knapp elfjähriger Haft die Gefängnistore der Justizvollzugsanstalt Aichach (Bayern).

Die 35jährige war unter anderem wegen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion (RAF) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die vorzeitige Haftentlassung auf fünf Jahre Bewährung beschloß das Oberlandesgericht Stuttgart am 12. April.

Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft „trotz nicht unerheblicher Bedenken eine günstige Sozialprognose“ für Manuela Happe gestellt. Das Problem der Karlsruher Behörde: Manuela Happe hat bis heute dem bewaffneten Kampf nicht grundsätzlich abgeschworen.

Nach zweijähriger Haft wegen ihrer Beteiligung an der Besetzung des Amerikahauses in Berlin mit dem Ziel, die Zusammenlegung der RAF-Häftlinge zu forcieren, schloß sich Manuela Happe im Frühsommer 1982 der RAF an. Im Juni 1984 wurde sie nach einem Schußwechsel mit der Polizei verhaftet und zwei Jahre später zu 15 Jahren Haft verurteilt. Am 15. Januar dieses Jahres beantragte Happe ihre vorzeitige Entlassung.

Der Leiter der JVA Aichach, Regierungsdirektor Deuschl, trat diesem Antrag nicht entgegen. „Wenn ich rausgehe, werde ich weder in die Illegalität gehen noch den ,bewaffneten Kampf‘ wieder aufnehmen.“ Das hatte Happe auf die Fragen des Anstaltleiters in ihrem Anhörungsverfahren erklärt. Ein von der Bundesanwaltschaft gefordertes Abschwören vom bewaffneten Kampf ist dies nicht.

Im weiteren Verlauf ihrer Anhörung betonte Manuela Happe zudem, daß sie eine hypothetisch unterstellte Entscheidung der Roten Armme Fraktion zur Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes „jetzt“ nicht befolgen würde. Man könne „ja schließlich niemals ausschließen, daß sich die Verhältnisse wieder entscheidend verschlechtern“.

Eine Antwort, die der Bundesanwaltschaft Bauchschmerzen bereitete. Diese „Äußerung der Verurteilten“ gebe „zwar Anlaß zu Bedenken“, reiche jedoch „letztendlich nicht aus, um eine günstige Sozialprognose der Verurteilten zu verneinen“, heißt es in der Stellungnahme der Karlsruher Behörde vom 3. April diesen Jahres. Eine Erprobung, ob „die Verurteilte keine Straftaten mehr begehen“ werde, sei „gerade noch vertretbar“. Damit war der Weg für eine vorzeitige Entlassung frei.

Nach den vorzeitigen Haftentlassungen der vergangenen Jahre und der wohl aufgrund neuer Gutachten bevorstehenden Freilassung der in Celle einsitzenden Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Knut Folkerts sowie von Hanna Krabbe als dann letzte Inhaftierte im Zusammenhang mit der Botschaftsbesetzung in Stockholm sind noch jeweils vier RAF- Aktivisten und -Aktivistinnen inhaftiert.

Die Anwälte der Gefangenen wollen jetzt die Zusammenlegung in zwei Kleingruppen erreichen, unter Haftbedingungen, die eine normale Kommunikation nach außen ermöglichen. Entsprechende Forderungen werden auch vom Unterstützerumfeld der RAF-Gefangenen erhoben. Bernd Siegler