Recht auf Vergessen: Google bald mit Foto-Filter?

Max Mosley will Sexbilder aus dem Netz tilgen und verlangt von Google den Einsatz von Bilderkennungssoftware. Ein Gericht ist geneigt, ihm recht zu geben.

Wehrt sich gegen Nacktbilder von sich im Netz: Max Mosley. Bild: reuters

HAMBURG taz | Google muss wohl bald Filter in seine Suchmaschine einbauen, damit rechtswidrige Sexfotos von Ex-Formel-1-Funktionär Max Mosley in den Suchlisten nicht mehr angezeigt werden. Eine derartige Entscheidung zeichnet sich am Oberlandesgericht (OLG) Hamburg ab. An diesem Dienstag verhandelte das Gericht über den Fall.

Der 74-jährige britische Anwalt Mosley wurde bekannt als Vorsitzender des Welt-Automobilverbands FIA. 2008 berichtete die britische Zeitung News of the World über eine Sexorgie, bei der Mosley mit fünf Prostituierten sadomasochistische Rollenspiele inszenierte. Aus einem Video davon werden im Netz immer wieder Bilder veröffentlicht.

Mosley versucht seit Jahren, die Verbreitung der Bilder zu verhindern. Er geht dabei direkt gegen Webseiten vor, aber auch gegen Suchmaschinen wie Google. Dass die Verbreitung der Bilder rechtswidrig ist, weil sie die Intimsphäre Mosleys verletzt, ist unstrittig. Im Januar 2014 verurteilte das Landgericht Hamburg Google, für sechs konkrete Fotos Filter zu installieren, die von vornherein verhindern, dass entsprechende Seiten als Treffer angezeigt werden.

Dagegen ging Google in die Berufung. „Es ist unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, wenn wir alle Inhalte des Internets mit einer Bilderkennungssoftware prüfen müssen, um einige wenige Bilder zu finden“, argumentierte Google-Anwalt Jörg Wimmers. Google hält es für zumutbar, dass Mosley selbst die Bilder sucht. Anschließend könne sich Mosley direkt an die Betreiber der fraglichen Seiten wenden, um die Löschung zu verlangen. „Es ist viel effizienter, wenn die Bilder an der Quelle beseitigt werden, als nur bei Google. Wenn sie nicht mehr im Internet sind, kann sie auch keine andere Suchmaschine finden und niemand direkt ansteuern.“

Regelmäßig Montags: „max mosley naked“

Mosleys Anwältin Tanja Irion ließ das nicht gelten. Regelmäßig Montag morgens google sie „max mosley naked“, um zu sehen, wo die Bilder jetzt wieder neu auftauchen. „Das sind Seiten ohne jedes Impressum. Und wenn ich den Link ’privacy policy‘ anklicke, dann erscheint Werbung zur Penisverlängerung. Wen soll ich bei einer solchen Seite zur Löschung auffordern?“, fragte sie das Gericht.

„In solchen Fällen wenden Sie sich natürlich an uns“, betonte Google-Anwalt Wimmers. URL mit rechtswidrigen Fotos würden sofort aus den Suchlisten gelöscht. Google wolle aber keinen Filter installieren, der vorsorglich alle Internetinhalte überprüft. Mosleys Anwältin hielt dagegen. „Der Einsatz eines Filters ist nicht unverhältnismäßig, auch wenn es nur einen Menschen betrifft“, betonte Irion, „auch ein einzelner Mensch hat Rechte gegenüber Google.“

Das OLG wird wohl Googles Berufung ablehnen. Das ließ Richter Andreas Buske zu Beginn der Verhandlung erkennen. Das Urteil der Vorinstanz sei „sehr ausführlich und sorgfältig“, lobte Buske. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden.

Mosley prozessiert parallel auch in Frankreich und Großbritannien gegen Google. Er hofft, dass der Konzern nach einigen in Europa verlorenen Prozessen einlenkt, weshalb er noch kein Verfahren gegen Google in den USA angestrengt hat.

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