■ SPD-Zwischenbericht zum Mykonos-Attentat
: Die Gleichgültigkeit des Innensenators

Vier Teilnehmer der Tagung der Sozialistischen Internationale (SI) wurden am 17. September 1992 in dem griechischen Restaurant „Mykonos“ erschossen. Der daraufhin eingerichtete parlamentarische Untersuchungsausschuß wollte nach der Sommerpause seinen Abschlußbericht vorlegen. Doch nun will die CDU das Ende hinauszögern und am kommenden Montag neue Beweisanträge stellen: Der Union kämen Ergebnisse vor der Bundestagswahl am 16. Oktober ungelegen (taz v. 6.9.). Die taz veröffentlicht einen bereits vorliegenden Bericht der SPD-Fraktion in Auszügen:

„Der Untersuchungsausschuß hatte nicht zu klären, ob das Attentat hätte verhindert werden können. [...] Der Ausschuß hatte aufzuklären, welche Mängel [...] der Sicherheitsbehörden vorliegen und wer hierfür die Verantwortung zu tragen hat. [...]

Die Polizei hat [...] keine Fehler begangen.

Der polizeiliche Staatsschutz hat die verfügbaren Erkenntnisquellen zur Bestimmung der Gefährdungslage für die Tagung der Sozialistischen Internationale nicht ausgeschöpft. Das LfV [Landesamt für Verfassungsschutz] ist überhaupt nicht beteiligt worden. [...] Zudem hat es keine Kontaktaufnahme des Leiters des Staatsschutzes mit dem Innensenator zur Planung der Sicherheitsmaßnahmen gegeben, obwohl unter den Teilnehmern oberste Repräsentanten zahlreicher Staaten vertreten waren, die zudem als besonders gefährdet gelten mußten. [...]

Zur pflichtgemäßen [...] Vorbereitung hätte es jedoch gehört, zunächst anhand eigener Erkenntnisse und gegebenfalls mit dem Veranstalter die potientielle Bedrohung der Teilnehmer zu prüfen, sodann die Informationen des LfV einzuholen und zu ermitteln, ob es Gefährder im allgemeinen und für bestimmte Teilnehmer [...] gibt. Diese Aufgabe hat der Staatsschutz nicht erfüllt. [...]

Der dem Staatsschutz seit Jahren bekannte Darabi und die ebenfalls bekannte Bedrohung zumindest US-amerikanischer und israelischer Einrichtungen durch die Hisbollah hat beim Staatsschutz die Beurteilung „abstrakte Gefährdung“ hervorgerufen. Andererseits hat der Staatsschutz Darabi als einen möglichen Gefährder amerikanischer oder jüdischer Interessen 1988, 1990 und 1992 in Gefährderansprachen zu gesetzestreuem Verhalten gemahnt, ohne ihn jedoch [...] zu observieren. Vielmehr hat der Staatsschutz sich [...] für unzuständig und das LfV für zuständig erklärt [...]

Da das Landesamt für Verfassungsschutz bei der Vorbereitung der SI-Tagung nicht beteiligt worden ist, kann insoweit kein Verschulden [...] festgestellt werden. Die dem Innensenator obliegende Koordination der Sicherheitsmaßnahmen und die Sicherstellung des Abgleichs aller verfügbaren Gefährdungserkenntnisse bei allen beteiligten Behörden ist vollständig unterblieben. Weder hat der Senator eine bei vergleichbaren Anlässen wie IOC- oder IWF-Tagungen selbstverständliche Sicherheitsrunde einberufen, noch hat die Innenverwaltung etwaige Erkenntnisse des LfV abgefragt, noch hat der Senator den Leiter des Staatsschutzes konsultiert. [...] Die zuständigen Behörden mußten die offenkundige Gleichgültigkeit der Leitungsebene der Innenverwaltung, die die sonst übliche Besprechung der Amtsleiter beim Senator für entbehrlich hielt, als Signal verstehen, hier kein besonderes Engagement zu zeigen. [...]

Die fehlende Kenntnis des Innensenators über die Bedeutung der Person Kazem Darabi innerhalb der Hisbollah in Berlin ist spätestens seit der Vorlage des LfV-Berichts vom Juli 1991 an die Innenverwaltung nicht mehr zu rechtfertigen. [...] Die Verzögerung der Herstellung der Abhörfähigkeit [des LfV] und die dadurch entstandene Lücke in der Erkenntnisgewinnung ist zu einem wesentlichen Teil dem Innensenator zuzurechnen. [...]

Der Senator hat [...] durch sein pflichtwidriges Unterlassen und durch seine Gleichgültigkeit im Umgang mit dem Verfassungsschutz über seine gesamte Amtszeit hinweg die maßgeblichen Ursachen dafür gesetzt, daß konkrete Erkenntnisse über geplante Anschläge nicht gewonnen und ihm deshalb auch nicht mitgeteilt werden konnten. [...]“