Kommentar Speichern von Fluggastdaten: Das Gegenteil von Datenschutz

Die geplante EU-Richtlinie wäre eine neue Dimension der Überwachung. Auch die Daten Unverdächtiger sollen ausgewertet werden.

Wer fliegt wann mit wem wohin und was wird dabei serviert? Die EU will es genau wissen Bild: ap

Die EU plant eine neue Vorratsdatenspeicherung. Nachdem das Europäische Parlament jetzt seinen Widerstand aufgab, wird es wohl noch in diesem Jahr eine EU-Richtlinie über die Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten geben.

Dieser Plan stellt die hochumstrittene Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internetdaten an einigen zentralen Punkten sogar noch in den Schatten. So sollen die Fluggastdaten fünf Jahre aufbewahrt werden, zehn mal so lange wie die Telekomdaten. Zudem sollen die Fluggastdaten zentral beim Staat gespeichert werden, während die Telekomdaten dezentral bei den Firmen geblieben wären.

Vor allem aber sollen die Fluggastdaten ständig aktiv ausgewertet werden, um verdächtige Muster von bisher unverdächtigen Personen zu erkennen. Dagegen sollten die Telekomdaten nur im Fall eines bereits bestehenden Verdachts von der Polizei angefordert werden können.

Bisher hatte das Europäische Parlament eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten verhindert. nun ist die Mehrheit nach den Anschlägen von Paris eingeknickt. Die Resolution wurde mit 532 Stimmen von Christ- und Sozialdemokraten sowie Liberalen getragen, während die 136 Gegenstimmen vor allem von Grünen und Linken kamen.

Nach dem aktuellen Vorschlag sollen 42 Datensätze pro Fluggast gespeichert werden. Wer fliegt wann wohin, mit welchem Konto wird gezahlt, gab es Mitreisende oder besondere Essenswünsche? Die Daten sollen fünf Jahre lang gespeichert wrden. So sollen Wege und Kontakte von Verdächtigen rekonstruiert, aber auch verdächtige Reisemuster bisher Unbekannter erkannt werden.

Es ist offensichtlich, dass hier eine neue Dimension der Überwachung eröffnet würde, die unbedingt abgewehrt werden muss. Es kann hier nicht um die Suche nach Kompromissen gehen. Drei Jahre anlasslose Massenspeicherung sind kaum besser als fünf Jahre anlasslose Massenspeicherung. Die Fluggastdatenspeicherung ist nicht datenschutzkonform ausgestaltbar, sie ist das krasse Gegenteil von Datenschutz.

In Deutschland wird das Projekt traditionell nicht sehr ernst genommen. Die Bundesregierung ist zwar für die Datenspeicherung, sieht aber wenig Nutzen darin. Die Datenschützer sind zwar dagegen, konzentrierten sich aber auf die Telekomdaten. Gut, dass bisher wenigstens das Europäische Parlament Widerstand leistete. Doch das ist nun auch vorbei. Wenn es nicht bald spürbaren politischen Druck von unten gibt, kann man wieder nur auf die Gerichte hoffen.

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