Mögliche Anklage gegen Gregor Gysi: Stasi, Stunk und Staatsanwälte

Hamburgs grüner Justizsenator muss entscheiden, ob seine Ermittler Anklage gegen Gregor Gysi erheben. Eine Posse um einen eifrigen Generalstaatsanwalt.

Kein hinreichender Verdacht – trotzdem Anklage? Gregor Gysi. Bild: dpa

BERLIN taz | In Gregor Gysis Zeitplan passt die Meldung aus Hamburg nicht. Anfang Juni wird der Linken-Fraktionschef auf dem Parteitag vermutlich verkünden, wie er seine Zukunft plant: ob er die Linksfraktion auch über den Herbst hinaus führen wird oder ob er abtritt, um den Weg für eine Doppelspitze freizumachen. Ein großer Auftritt für den Altmeister seiner Partei – der nun wahrscheinlich von der Hamburger Justizposse überschattet wird.

In der Hansestadt streitet die Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklage gegen Gysi. Dieser hatte vor vier Jahren in einer eidesstattlichen Versicherung erklärt, er habe in der DDR „zu keinem Zeitpunkt wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“. Ein pensionierter Richter zweifelte an dieser Aussage und zeigte den Linken-Politiker an. Zweieinhalb Jahre lang ermittelte daraufhin ein Hamburger Staatsanwalt und stelle schließlich fest, dass kein hinreichender Verdacht für eine Anklage bestehe.

Eigentlich wäre die Angelegenheit damit erledigt – hätte nicht der Vorgesetzte des Juristen interveniert. Generalstaatsanwalt Lutz von Selle ordnete an, doch Anklage zu erheben. Ein seltener Vorgang, beinahe so selten wie die Reaktion: Der ermittelnde Staatsanwalt verweigerte die Gefolgschaft und beschwerte sich bei Justizsenator Till Steffen (Grüne), der nun über den Widerspruch entscheiden muss. Einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung bestätigte seine Behörde am Donnerstag.

Ein kleiner Trost für die Beteiligten: Sie sind nicht die Ersten, die sich über den Generalstaatsanwalt ärgern. 2013 berichteten Hamburger Polizisten von einer Attacke auf ihr Revier. Als herauskam, dass der vermeintliche Angriff weit weniger gravierend war, wollte von Selle das Verfahren an sich ziehen. Die zuständigen Senatoren wiesen ihn aber in die Schranken.

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