Boock und Klar erneut vor Gericht

Mit den Verfahren gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder kommt im September eine neue Prozeßwelle in Gang/ Das Verhalten der Bundesanwaltschaft gefährdet die Kinkel-Initiative  ■ Von Wolfgang Gast

Berlin (taz) — Peter-Jürgen Boock (41) und Christian Klar (40) werden im Prozeßbunker von Stuttgart- Stammheim erneut vor Gericht gestellt. Nachdem die Bundesanwaltschaft im August vergangenen Jahres gegen die beiden bereits zu lebenslanger Haft verurteilten früheren Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) Mordanklage erhoben hatte, hat das Stuttgarter Oberlandesgericht jetzt den 7. September als Prozeßtermin anberaumt. Klar und Boock werden beschuldigt, im November 1979 an einem Banküberfall auf die Schweizerische Volksbank in Zürich beteiligt gewesen zu sein.

Die Anklagen stützen sich im wesentlichen auf die Aussagen des RAF-Aussteigers Henning Beer, der 1990 in der DDR festgenommen wurde. Neben Beer war auch Rolf Klemens Wagner an dem Überfall beteiligt. Im Verlauf der Flucht durch eine unterirdische Ladenpassage und einer wilden Schießerei mit Polizeibeamten war im Anschluß an den Überfall eine Passantin erschossen worden. Christian Klar soll später außerdem einer Frau aus kurzer Entfernung durch die Brust geschossen haben, weil diese sich geweigert hatte, ihren Wagen als Fluchtauto zur Verfügung zu stellen. Bei dem Schußwechsel waren außerdem zwei Polizisten getroffen worden.

Die Anklagen gegen Klar und Boock, die bereits 1985 und 1986 in Stammheim mit der Höchststrafe belegt wurden, sind der Auftakt für eine Reihe weiterer Verfahren, die sich auf die Aussagen der RAF-Aussteiger stützen, die sich Anfang der 80er Jahre in die DDR abgesetzt hatten. Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter gegen die RAF-Gefangenen Adelheid Schulz, Rolf Klemens Wagner, Sieglinde Hofmann und Ingrid Jakobsmeier.

Rolf Klemens Wagner wurde wegen der Schleyer-Entführung im September 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft will ihn wegen einer mutmaßlichen Beteiligung an dem Anschlag auf den Nato-Oberbefehlshaber in Europa, Alexander Haig, vor Gericht stellen. Wagner soll im Juni 1979 den Sprengsatz in der Nähe von Obourg (Belgien) gezündet haben, dem der US-General in seiner gepanzerten Limousine nur knapp entging.

Sieglinde Hofmann, die nach der Verbüßung ihrer 15jährigen Freiheitsstrafe 1995 aus der Haft entlassen werden könnte, soll sich jetzt wegen einer Beteiligung an der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer (1977), dem gescheiterten Attentat auf Alexander Haig und einem versuchten Raketenwerferanschlag auf die Karlsruher Bundesanwaltschaft (1977) verantworten müssen.

Ingrid Jakobsmeier, deren reguläre Haftentlassung 1993 anstünde, soll sich wegen der Anschläge auf die US-Air-base in Ramstein und den US-General Frederik Kroesen im August und September 1982 verantworten müssen. In ihrem Fall hat die Bundesanwaltschaft bereits Anklage erhoben.

Das Vorgehen der Karlsruher Bundesanwälte steht im Gegensatz zur sogenannten Kinkel-Initiative, mit der der frühere Bundesjustizminister den Weg für eine politische Bewältigung der RAF zu öffnen suchte. Im Rahmen dieser Initiative sind bisher die in der Haft erkrankten RAF- Gefangenen Claudia Wannersdorfer und Günther Sonnenberg freigelassen worden. Der weitere Verlauf dieser Bemühungen, die mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt wurden, wird sich am „Pilotfall“, der Freilassung des haftunfähigen Bernd Rößner, entscheiden. Die RAF-Gefangenen erklärten, erst dann in eine vorzeitige Entlassung einzuwilligen, wenn Bernd Rößner freigekommen ist.

Als „falsches Signal“ und „eindeutige Perfidie“ der Bundesanwaltschaft wird in Kreisen des Verfassungsschutzes gewertet, den RAF- Aussteiger Boock gemeinsam mit dem Nichtaussteiger Klar auf eine Anklagebank zu setzen. Die Bundesanwaltschaft gefährde zudem auch ohne Not den in Gang gekommenen Prozeß zur politischen Lösung der RAF. Wenigstens bei den bereits zu lebenslänglicher Haft verurteilten RAF-Gefangenen hätte es keinen gesetzlichen Zwang gegeben, sie erneut vor Gericht zu stellen. Die neuen Verfahren könnten nach der Strafprozeßordnung eingestellt werden. Ähnlich sei bereits einmal im Fall von Günther Sonnenberg verfahren worden. Obwohl die Bundesanwaltschaft von einer Beteiligung Sonnenbergs an der Ermordung des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback im April 1977 ausgegangen sei, klagte sie den Verurteilten nicht erneut an.