DVU darf in das Bremer Rathaus

■ Oberverwaltungsgericht Bremen hob das von Bürgermeister Wedemeier verhängte Hausverbot für Bremer Bürgerschaft gegen den DVU-Abgeordneten Altermann auf

Bremen (taz) - Das Rathausverbot gegen den Bürgerschaftsabgeordneten der rechtsextremistischen Deutschen Volksunion - Liste D ist aufgehoben. Am Dienstag entschied der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Bremen, daß das von Bürgermeister Klaus Wedemeier gegen den Abgeordneten Hans Altermann verhängte Verbot nicht rechtens gewesen ist.

Nach den Bürgerschaftswahlen im September 1987 hatte Wedemeier durch seinen Sprecher Reinhold Ostendorf dem DVU -Mann den Zutritt zum Rathaus verbieten lassen. Ins Rathaus war Altermann vom damaligen Vorsitzenden der Bremer Landespressekonferenz, Horst Vetter, geladen worden, um vor den Journalisten zum Wahlerfolg der Rechtsextremisten Stellung zu nehmen.

Ostendorf hatte Altermann gegenüber behauptet, die Landespressekonferenz habe ihn inzwischen ausgeladen. Eine Aussage, der Vetter am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht widersprach. Wertung des Gerichtes nach der mündlichen Erörterung: „Herr Ostendorf hat das eigenmächtig behauptet.“ Das generelle Hausverbot war nach kurzer Zeit relativiert worden. Selbstverständlich, so erläuterte das Rathaus, dürfe Altermann wie jeder andere Bürger normale Behördengänge unternehmen. Das Verbot beziehe sich auf die Beteiligung an politischen Veranstaltungen.

Eine Position, die der Rechtsvertreter der Stadt am Dienstag vor dem OVG noch einmal aufweichte. Altermann dürfe auch zu öffentlichen Veranstaltungen im Rathaus kommen, aber nichts sagen. So geht es nicht, befand das OVG. Der Bürgermeister dürfe nicht politischen differenzieren, wer eine Meinung äußern darf und wer nicht.

Hbk