Abschreckungsgesetz verabschiedet

■ Ausweitung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge auf fünf Jahre / Aberkennung von Nachfluchtgründen SPD äußert „verfahrensrechtliche Bedenken“ / Grüne: Das Gesetz dient nur der Abschreckung

Bonn/Berlin (taz) - Mit den Stimmen der Unionsparteien und der FDP hat der Bundestag gestern in letzter Lesung die umstrittene Neufassung des Asylverfahrensgesetzes verabschiedet. Obwohl zahlreiche Experten in Anhörungen vor dem Innenausschuß vor den vorgesehenen Verschärfungen des Asylrechts gewarnt hatten, stimmte die Mehrheit der Abgeordneten zu. Von der FDP enthielten sich nur die Abgeordneten Hamm–Brücher und der innenpolitische Sprecher der FDP, Hirsch der Stimme. Die gravierendsten Punkte dieser Gesetzesnovellierung sind die Ausweitung des Arbeitsverbots für Flüchtlinge von bisher zwei auf nun maximal fünf Jahre und die Nichtanerkennung von sogenannten Nachfluchtgründen. Diese Nachfluchtgründe, die zahlreiche Asylsuchende bisher z.B. wegen ihres politischen Engagements in der Bundesrepublik geltend machen konnten, sollen für ein Asylverfahren in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem sollen nach diesem neuen Asylverfahrensgesetz Flüchtlinge schon an der Grenze abgewiesen werden, wenn sie vorher bereits in einem anderen Land Schutz gesucht hatten, in dem ihnen nach Ansicht der bundesdeutschen Behörden keine politische Verfolgung gedroht hatte. Mitenthalten in der Neufassung des Asylverfahrensgesetzes ist weiterhin ein Katalog von Bußgeldandrohungen gegen Fluggesellschaften, die Asylsuchende ohne gültiges Visum in die BRD befördern. Während der gestrigen Gesetzesdebatte, bei der Innenminister Zimmermann durch Abwesenheit sein „Interesse“ bekundete, meldete der Redner der SPD verfassungsrechtliche Bedenken gegen Teile des Gesetzes an. Das geplante fünfjährige Arbeitsverbot für Flüchtlinge sei inhuman und sinnlos. Der Redner der Grünen, Christian Ströbele, nannte das Gesetz ein „Abschreckungsgesetz“, das nur dem Anschein nach zu einer Beschleunigung der Asylverfahren beitrage. „Wir müssen die Flüchtlinge vor diesem Staat und diesem Gesetz schützen“, forderte Ströbele auf und rief dabei zur Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen wie dem jüngsten Hungerstreik in Hamburg, der“Freien Flüchtlingsstadt Bremen“ und der Aktion „Fluchtburg Berlin“ auf, die gerade dort angelaufen ist. Die Grünen forderten außerdem die Bundesregierung dazu auf, in sämtlichen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik asylbegehrenden Flüchtlingen unverzüglich ein Visum auszustellen. Ve