BUNDESWEHREINSATZ IN HEILIGENDAMM
: Kein Urteil zu Tornados über Demo-Camp

FREIBURG | Durfte die Bundeswehr im Juni 2007 die Camps der G-8-Gipfelgegner bei Heiligendamm überfliegen und fotografieren? Diese Frage bleibt weiter offen. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies jetzt eine Klage der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht und Paula Riester als unzulässig ab. Beide waren damals Sprecher der Grünen Jugend und hatten am Camp Reddelich teilgenommen.

Offiziell sollte der Jet in Amtshilfe für die Polizei Bodenveränderungen feststellen, lieferte aber auch 16 Fotos vom Camp Reddelich. Die Kläger sahen für solche Fotos keine Rechtsgrundlage und hielten sie deshalb für rechtswidrig. Außerdem sei der Tornado-Einsatz eine unzulässige Einschüchterung von Demonstranten gewesen. Die Schweriner Richter verneinten jedoch schon ein Feststellungsinteresse der beiden Grünen. Der Überflug über das Camp sei allenfalls ein geringer Grundrechtseingriff gewesen. Die Fotos hätten auch keine Gesichter erkennen lassen. Die Richter prüften deshalb erst gar nicht, ob der martialische Foto-Einsatz der Bundeswehr vom Polizeirecht des Landes gedeckt war. CHR