Ufo-Akten landen bei Berliner

URTEIL Bundestag muss Ufo-Fan Einsicht in eine Arbeit zu extraterrestrischer Forschung gewähren

Wer in Berlin einst mit dem Ufo gelandet ist, könnte bald enttarnt werden. Denn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages muss einem Bewohner der Erde Einblicke in eine von ihm erstellte Arbeit über Ufo-Forschung gewähren. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag .

„Es geht um die ganz grundsätzliche Frage: Wo befinden sich Deutschlands Ufo-Akten?“, sagt Frank Reitemeyer während der Verhandlung im Saal 4304 des Verwaltungsgerichts. Reitemeyer will Einsicht in ein Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags haben, das seiner Meinung nach Auskunft darüber gibt, wie sich die Bundesregierung mit Aliens beschäftigt haben könnte – und wo weitere Ufo-Akten zu finden wären. Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Erna Xalter sieht die grundsätzliche Frage woanders: „Wir bewegen uns hier in einer Grauzone des Informationsfreiheitsgesetzes, die grundsätzlich geklärt werden muss.“

Die Verwaltung des Bundestages wollte die Freigabe der Arbeit verhindern. Sie argumentiert: Das Informationsfreiheitsgesetz greife in diesem Fall nicht, da es sich bei den wissenschaftlichen Arbeiten um parlamentarische Angelegenheiten handele und außerdem das Urheberrecht verletzt würde.

Reitemeyer bezeichnet sich selbst als „Wahrheitssuchenden“. Seit eineinhalb Jahren jage er den Ufo-Akten hinterher, erzählt der Verwaltungsfachangestellte – „aus rein persönlichem Interesse.“ Im August 2010 ist er mit diesem Wunsch beim Bundesverteidigungsministerium und beim Bundeskanzleramt abgewiesen worden – mit der Begründung, es gebe in Deutschland keine Forschungsakten zu Ufos. Im Laufe seiner Recherche habe er erfahren, dass es eine Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes gibt. Der zehnseitige Text, geschrieben von einem Physiker und einem Politologen, trägt den Namen „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierbarer Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“.

Das Verwaltungsgericht entscheidet zu seinen Gunsten. Die Bundestagsverwaltung muss ihm Einblick in das Dokument geben. Die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes seien die Grundlage parlamentarischer Arbeit und fielen daher, wie alle Verwaltungstätigkeiten, unter das Informationsfreiheitsgesetz. Zudem werde der Schutz des geistigen Eigentums durch die Einsichtnahme einer Person nicht bedroht.

Für Frank Reitemeyer ist der Erfolg nur ein erster Schritt. „Ich setzte mich für das Recht jeden Bürgers ein, nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in Behördenunterlagen zu bekommen“, sagt er nach der Entscheidung. „Warum habe ich als deutscher Staatsbürger weniger Rechte als englische oder französische?“ In diesen beiden Ländern seien Forschungsarbeiten der Regierung zu überirdischem Leben öffentlich zugänglich. (VG 2 K 91.11) JULIA KOHL